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Brandenburg: Hetzjagd-Prozess: Freisprüche beantragt

Im "Hetzjagd-Prozess" haben weitere Verteidiger bestritten, dass der Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui in den Tod getrieben worden sei. Das Verhalten des Opfers sei für seinen Mandanten nicht vorhersehbar gewesen, sagte beispielsweise der Anwalt Adrian Stahl in seinem Plädoyer.

Von Frank Jansen

Im "Hetzjagd-Prozess" haben weitere Verteidiger bestritten, dass der Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui in den Tod getrieben worden sei. Das Verhalten des Opfers sei für seinen Mandanten nicht vorhersehbar gewesen, sagte beispielsweise der Anwalt Adrian Stahl in seinem Plädoyer. "Das Opfer schätzte die Situation falsch ein", meinte Stahl, die Hetzjagd sei schon beendet gewesen. Der Anwalt vertritt Daniel R. (20), der sich mit zehn weiteren Angeklagten vor dem Landgericht Cottbus unter anderem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten muss. Der Asylbewerber Guendoul war in der Nacht zum 13. Februar 1999 in Guben von jungen Männern verfolgt worden. Beim Eintreten einer Glastür zog sich der Algerier tödliche Schnittverletzungen zu.

"Der Sprung durch die Scheibe einer geschlossenen Tür ist außergewöhnlich für hiesige Auffassungen über eine Flucht", formulierte der Verteidiger von Christian K. (19), Rainer Nowsch. Für ihn sei auch nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten latente Ausländerfeindlichkeit vorwirft. "Haben wir die im Grunde nicht alle?" fragte Nowsch.

In den Plädoyers wurde zudem geäußert, die jungen Männer hätten überhaupt keine Jagd auf Ausländer machen wollen. Die Angeklagten hätten vielmehr als "Hilfssheriffs" gehandelt und damit "dem Willen der Polizei entsprochen", sagte Anwalt Volker Hirsch, der den 20jährigen Denny T. verteidigt. Hirsch schloss sich damit der These von Kollegen an, die den Streit mehrerer Angeklagter mit Ausländern vor einer Discothek in jener Februarnacht als Anlass für nachvollziehbare Empörung werten. Bei der Auseinandersetzung soll ein Kubaner mit einem Eisenstück einen Skinhead verletzt haben. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Das Urteil solle am 9. November verkündet werden, sagte der Vorsitzende Richter, Joachim Dönitz.

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