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Brandenburg: "Hetzjagd-Prozess": Verfahren kommt weiter langsam voran

Der so genannte Hetzjagd-Prozess ging am Donnerstag nach einer einmonatigen Sommerpause so weiter, wie er sich seit Juni vergangenen Jahres dem Beobachter im Landgericht Cottbus präsentiert: mit Anträgen. In ihrem Mittelpunkt steht allerdings mitnichten der schreckliche Tod des algerischen Asylbewerbers Farid Guendoul alias Omar Ben Noui nach der Verfolgung durch die angeklagten rechtsextremistische Jugendliche.

Der so genannte Hetzjagd-Prozess ging am Donnerstag nach einer einmonatigen Sommerpause so weiter, wie er sich seit Juni vergangenen Jahres dem Beobachter im Landgericht Cottbus präsentiert: mit Anträgen. In ihrem Mittelpunkt steht allerdings mitnichten der schreckliche Tod des algerischen Asylbewerbers Farid Guendoul alias Omar Ben Noui nach der Verfolgung durch die angeklagten rechtsextremistische Jugendliche. Sein Mandat werde sich nur zu Person und Sache äußern, wenn Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen Omar und einen zweiten Algerier in die Verhandlung eingeführt würden, sagt einer der Verteidiger. Der Vorgang muss geprüft und die Sitzung unterbrochen werden.

Schließlich verkündet der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz, die beiden Anträge würden in einer der nächsten Sitzungen entschieden. Und er legt die Termine für die Plädoyers fest: Ende September die der Staatsanwaltschaft, zwischen dem 5. und 12. Oktober die der Verteidigung. Auch die Gutachter zu den Angeklagten sollen sich alle noch im August und September äußern. Damit scheint ein Prozessende zumindest noch in diesem Jahr realistisch. "Wann es ein Urteil geben wird, kann ich nicht sagen", meinte allerdings Gerichtssprecher Rene Nowitzki. Am 21. August seien aber die Vernehmungen zur Person voraussichtlich abgeschlossen.

Die elf Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Volksverhetzung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, drei Afrikaner - neben den beiden Algeriern einen Mann aus Sierra Leone - im Februar 1999 durch die Straßen von Guben (Spree-Neiße) verfolgt zu haben. Der 28-jährige Omar Ben Noui war in Panik durch eine verglaste Haustür gesprungen und dabei verblutet. In Anwesenheit eines Dolmetschers hatte ein Gefährte des verblutenden Algerier dem Gericht erzählt, dass beide aus Angst weggelaufen seien. Als sie aus einer Discothek gekommen seien, hätten Jugendliche sie aus Autos heraus angepöbelt. Einige seien ausgestiegen. Dann seien sie selbst weggelaufen, und Omar Ben Noui habe die Glasscheibe einer Haustür eingetreten. Im Hausflur seien die beiden in den ersten Stock geflüchtet. Dabei habe Omar über Schmerzen am Fuß geklagt. Der zweite Begleiter, so hatte ein Polizeibeamter zu Protokoll gegeben, habe in der Vernehmung erzählt, dass er von Jugendlichen verfolgt und gegen ein Auto gestoßen worden sei.

Die öffentliche Debatte um den Rechtsextremismus hat wahrscheinlich auch die Justiz nicht unbeeindruckt gelassen: Das Amtsgericht Brandenburg/Havel strafte in der vergangenen Woche einen 18-Jährigen und einen 37 Jahre alten Mann in Eilverfahren wegen Volksverhetzung empfindlich ab. Sie hatten Musik mit neonazistischen Texten gehört beziehungsweise im Suff Nazi-Parolen gegrölt.

Jetzt gibt es auch für den Cottbuser Prozess einen Hoffnungsschimmer. Nachdem er wegen seiner unerträglichen Überlänge wiederholt kritisiert wurde - darunter auch von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse - will Richter und Landgerichtspräsident Dönitz nun offenbar die Verzögerungstaktik einiger Anwälte nicht mehr dulden. Als einer der Verteidiger ankündigte. sein Mandant wolle sich zwar äußern, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, fuhr ihm Dönitz in die Parade: "Es war lange genug Zeit, sich vorzubereiten."

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