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Hochschulen: Klagen gegen Rückmeldegebühren zurückgewiesen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hält die Rückmeldegebühren an brandenburgischen Hochschulen zwar für bedenklich, sieht aber keinen Widerspruch zur Verfassung.

Die Richter wiesen vier Klagen von Potsdamer Studenten auf Rückzahlung der Gebühren zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Kläger hatten angeführt, dass die bei Semesterbeginn zu zahlende Gebühr von 51 Euro in einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand stehe.

Der Bearbeitungsaufwand je Rückmeldung liege bei rund 20,30 Euro, stellten die Richter auf Grundlage von Kostenschätzungen der brandenburgischen Hochschulen fest. Die Rückmeldegebühr sei danach im Durchschnitt rund zweieinhalbmal so hoch wie der tatsächliche Kostenaufwand. "Dies liegt nach Auffassung des Gerichts an der Grenze, ab der von einem groben Missverhältnis zwischen Gebühr und tatsächlichem Verwaltungsaufwand gesprochen werden muss, überschreitet diese indessen noch nicht sicher", sagte die Sprecherin. Das Gericht halte die Rückmeldegebühr deshalb für verfassungsrechtlich bedenklich, aber noch nicht verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber sei nach Auffassung der Richter verpflichtet, die weitere Kostenentwicklung genau zu beobachten und gegebenenfalls den entsprechenden Paragraphen des Landeshochschulgesetzes zu ändern. Die Kammer ließ Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (mit ddp)

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