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Brandenburg: Horno in der Hand der Richter

Verfassungsgericht berät PDS-Klage gegen Abbaggerung der sorbischen GemeindeVON THORSTEN METZNER POTSDAM.Vor dem Brandenburger Landesverfassungsgericht hat am Donnerstag der mit Spannung erwartete Prozeß um die Abbaggerung der Lausitzgemeinde Horno begonnen.

Verfassungsgericht berät PDS-Klage gegen Abbaggerung der sorbischen GemeindeVON THORSTEN METZNER POTSDAM.Vor dem Brandenburger Landesverfassungsgericht hat am Donnerstag der mit Spannung erwartete Prozeß um die Abbaggerung der Lausitzgemeinde Horno begonnen.Verfassungsgerichtspräsident Peter Macke sprach von einem "der umfangreichsten und schwierigsten Verfahren des Gerichtes", nur vergleichbar mit dem Urteil über die Länderfusion.Die Normenkontrollklage gegen das Braunkohlegrundlagegesetz, das den Weg für die Abbaggerung Hornos freimacht, war von der PDS-Landtagsfraktion angestrengt worden.Die 350-Seelen-Gemeinde soll dem Tagebau Jänschwalde weichen.Die von 18 PDS-Landtagsabgeordneten eingereichte Klage sieht im sogenannten Horno-Gesetz einen Verstoß gegen die im Verfassungsartikel 25 verankerten Rechte der sorbischen Minderheit auf Erhalt und Pflege ihres angestammten Siedlungsraums.Das Gesetz war notwendig geworden, weil das Verfassungsgericht 1995 den Versuch der Regierung, die Abbaggerung von Horno über den Weg einer Verordnung zu ermöglichen, gestoppt hatte.Das "Hauptproblem" (Macke): Ist der Artikel 25 als "absolute Schranke" mit Grundrechtscharakter und somit als Verbot der Abbaggerung von Dörfern wie Horno in der Sorbenregion zu verstehen, wie am ersten Prozeßtag die Vertreter von PDS und der Gemeinde Horno argumentieren? Oder ist der Schutz sorbischer Rechte, so die Auffassung der Vertreter von Regierung, Landtag und Laubag, wie ein Staatsziel gegenüber anderen Gemeingütern wie dem Erhalt von tausenden Arbeitsplätzen im Lausitzer Braunkohlebergbau abzuwägen? "Was nutzen das Recht auf Schutz des sorbischen Siedlungsraums, wenn es dort keine Arbeitsplätze gibt", sagte Alexander von Brünneck (Viadrina Frankfurt), Rechtsbeistand der Landesregierung.Durch ein Festhalten an Horno würden 8000 bis 10 000 Arbeitsplätze wegfallen und Bewohner der Gegend zum Wegzug gezwungen.Dagegen verwies Karlheinz Merkel, Anwalt der PDS, darauf, daß in diesem Jahrhundert bereits 120 sorbische Dörfer den Kohlebaggern weichen mußten.Seine rhetorische Frage: "Wo will man die Grenze ziehen? Wäre der sorbische Siedlungsraum etwa auch dann noch erhalten, wenn man alle Sorben nach Cottbus quasi nach der Reservatsmethode umsiedeln würde?" Auch der parlamentarische PDS-Fraktionsgeschäftsführer Heinz Vietze - damals selbst Mitglied im Verfassungsausschuß - sagte, daß die Väter der Brandenburger Verfassung mit dem Sorben-Artikel ausdrücklich den Schutz vor weiterem Gebietsverlusten durch den Kohlebergbau im Blick hatten.Der Artikel 25 habe zwar durchaus eine gewisse Schutzwirkung gegenüber dem Braunkohlebergbau, bedeutete aber kein Recht auf absoluten Schutz für jedes Dorf, sagte Eckhart Klein, Anwalt des Landtages.Horno sei für die Aufrechterhaltung der Identität des sorbischen Volkes nicht maßgeblich.Schließlich solle die angebotene, großzügige Umsiedlung des Dorfes innerhalb des Siedlungsgebietes stattfinden.Den Vorwurf der "Kooperationsunwilligkeit Hornos" - auch erhoben vom Regierungsbeistand Brünneck - wies dessen Bürgermeister Siegert vehement zurück.Siegert erhob schwere Vorwürfe gegen Laubag und Landesregierung.

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