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Brandenburg: ICE-Pannen: Bahn bewegt sich nicht Keine Erklärung aus der Zentrale. Aber jetzt klagen die Fahrgäste. Sie wollen Schmerzensgeld

Dallgow – Es sollte ein schönes Wochenende am Rhein werden. Das Ehepaar K.

Dallgow – Es sollte ein schönes Wochenende am Rhein werden. Das Ehepaar K. wollte zum FeuerwerksFestival „Rhein in Flammen“, die Karten hatten sie schon. Doch es kam anders. Der ICE sauste nicht nach Köln, sondern blieb am S-Bahnhof Heerstraße liegen. Vier Stunden warteten 600 Reisende in dem Zug, der ohne Licht da stand, es wurde Nacht draußen, die Klimaanlage funktionierte nicht mehr und die Toiletten auch nicht. Das war am 30. April. Die Bahn hat keine Entschädigung angeboten – und keine Konsequenzen gezogen. Wohl aber die verhinderten Reisenden. 1000 Euro Schmerzensgeld will Anwalt Heinrich Weber jetzt für die Eheleute K. von der Bahn haben. Er hat, wie berichtet, Strafanzeige erstattet wegen Verdachts auf Körperverletzung, Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung – und er hat inzwischen Kontakt zu 13 weiteren Eingesperrten.

Am vergangenen Wochenende blieb gleich der nächste ICE liegen. Diesmal kurz vor dem Regionalbahnhof Dallgow-Döberitz (Landkreis Havelland). Wieder waren hunderte Passagiere stundenlang eingesperrt. Und wieder zog die Bahn keine Konsequenzen. Es gebe Überlegungen, das ist das einzige, was man aus der Zentrale hört. In beiden Fällen dauerte es mehrere Stunden, ehe eine Lokomotive zur Stelle war, die den defekten ICE abschleppen konnte. Und auch das Anlegen einer Notkupplung, die für solche Fälle vorgesehen ist, dauerte in Dallgow etwa eine halbe, an der Heerstraße eine Stunde. Theoretisch soll das Kuppeln in zehn Minuten möglich sein.

An Neubaustrecken der Bahn mit den zahlreichen Tunneln sind in der Regel Diesellokomotiven stationiert, die speziell für das Abschleppen von ICEs vorgesehen sind. Im Berliner Raum sucht die Bahn jedes Mal erst eine Maschine, die gerade frei ist. Am Wochenende fand man sie in Rummelsburg, weit weg von Dallgow. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Bereiche der Bahn eigene Lokomotiven und Lokführer haben. Wenn der Fernverkehr von der Gütersparte eine Lok anfordert, muss er zahlen.

Ob so eine Aufwandsabwägung stattgefunden hat, ist für Anwalt Weber wichtig. „Freiheitsberaubung kann man nur vorsätzlich begehen“, sagte er. Es sei also zu klären, wie die Bahn sich dafür entschieden habe, die Fahrgäste festzuhalten. Offizielles Argument ist die Sicherheitsfrage. Von seinen Mandanten weiß Weber, dass es ihnen auch verwehrt war, die Türen zum Lüften zu öffnen. Es hätte jemand herausfallen können.

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