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Brandenburg: Immobilienskandal: Strausberg will jüdische Erbinnen nicht entschädigen

Mit großer Mehrheit entschieden die Stadtverordneten von Strausberg am späten Donnerstagabend, gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) in Berufung zu gehen und gleichzeitig mit den London-Erbinnen weiter über einen Vergleich zu verhandeln. Die Frankfurter Richter hatten, wie berichtet, die Stadt wegen eines nicht korrekten Grundstückverkaufs nach der Wende zu einer Zahlung von zwei Millionen Mark an die Nachfahren jüdischer Emigranten verurteilt.

Mit großer Mehrheit entschieden die Stadtverordneten von Strausberg am späten Donnerstagabend, gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) in Berufung zu gehen und gleichzeitig mit den London-Erbinnen weiter über einen Vergleich zu verhandeln. Die Frankfurter Richter hatten, wie berichtet, die Stadt wegen eines nicht korrekten Grundstückverkaufs nach der Wende zu einer Zahlung von zwei Millionen Mark an die Nachfahren jüdischer Emigranten verurteilt.

London-Anwalt Christoph Partsch bezeichnete den Beschluss der Stadtverordneten als "geschmacklos", weil er auf das hohe Alter seiner Mandantinnen spekuliere. Nur sechs Abgeordnete stimmten gegen die Berufung, darunter der neue Bürgermeister-Kandidat der SPD, Dankwart Brinksmeier, der sich damit demonstrativ gegen die Politik des amtierenden Bürgermeisters Jürgen Schmitz stellte. Gegen Schmitz wurde nach dem Frankfurter Urteil vom zuständigen Landrat Jürgen Reinking (SPD) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Strausberger Immobilienskandal hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt - weitere Klagen, auch von jüdischen Erben sind bereits anhängig, in mindestens drei Fällen laufen die Ermittlungen.

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