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Brandenburg: Innenminister: Bleiberecht für 51 Ausländer Härtefallkommission zieht erste Bilanz

Potsdam - Die im Februar nach längerem Streit in der Koalition gegründete Härtefallkommisson hat eine Flexibilisierung bestimmter Verfahrensregeln angeregt. Die Kommission prüft auf Antrag, ob ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären oder persönlichen Gründen ausnahmsweise ein Bleiberecht in Deutschland erhalten können, und gibt Empfehlungen an den Innenminister.

Potsdam - Die im Februar nach längerem Streit in der Koalition gegründete Härtefallkommisson hat eine Flexibilisierung bestimmter Verfahrensregeln angeregt. Die Kommission prüft auf Antrag, ob ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären oder persönlichen Gründen ausnahmsweise ein Bleiberecht in Deutschland erhalten können, und gibt Empfehlungen an den Innenminister.

Allerdings kann sie bisher nur tätig werden, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Asylverfahren falsche Angaben, etwa über seine Identität, gemacht hat. Oder auch dann, „wenn der Termin einer Rückführung bereits feststeht“. Vor allem diese beiden Ausschlussgründe würden in der Härtefallkommission „kritisch betrachtet“, bestätigte am Dienstag die Vorsitzende der Kommission, Patricia Chop-Sudgen, die einen ersten Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission vorlegte.

Dahinter stehe die Sorge, dass durch zu enge Regeln verhindert werde, dass sich die Kommission mit dringlichen humanitären Fällen befassen kann. Die Ausschlussgründe dürften nicht „wie ein Fallbeil“ wirken, vielmehr müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) bestätigte, dass sein Haus eine Öffnung dieser Regelungen derzeit prüfe.

Grundsätzlich habe sich die Arbeit der Kommission bewährt, erklärte Schönbohm. Er sehe die Befriedung von vormals heftig umstrittenen Fällen als Erfolg an – auch im Hinblick auf die allgemeine Akzeptanz der Ausländerpolitik in Brandenburg. Insgesamt sind bei der Kommission bisher 41 Anträge eingegangen, die 139 Personen betreffen. Mit 25 Anträgen zu 95 Personen hat sich die Kommission befasst. Positive Entscheidungen für ein Bleiberecht gab es zu 18 Härtefallersuchen, die zusammen 68 Personen betreffen. Sieben wurden von der Kommission abgelehnt. Innenminister Schönbohm hat sich in 13 Fällen dem Votum der Kommission angeschlossen und angeordnet, dass die betroffenen 51 Personen eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. In den anderen fünf Fällen muss das Ministerium noch entscheiden, ob es dem Ersuchen der Härtefallkommission folgt. Bisher ist dies immer der Fall gewesen. ma

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