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Justiz: Anklägerin äußert "Respekt" für Neonazi

Zweifelhaftes Plädoyer: Nachdem die Cottbuser Oberstaatsanwältin "einen gewissen Respekt" gegenüber Horst Mahler geäußert hat, muss sie sich nun heftige Kritik gefallen lassen. Die Fachaufsicht im Justizministerium soll den Vorgang nun prüfen.

Von Frank Jansen

Nach dem Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler muss sich die Staatsanwaltschaft Cottbus auf unangenehme Fragen einstellen. In der Hauptverhandlung im Landgericht hatte Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst am Dienstag in ihrem Plädoyer geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr „einen gewissen Respekt“ ab. Mahler stand vor Gericht, weil er Ende 2006 bei Antritt einer Haftstrafe in Cottbus den Hitlergruß gezeigt und einer Gruppe von Anhängern „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ zugerufen hatte. Der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer, Thomas Braunsdorf, reagierte empört auf die Äußerung der Oberstaatsanwältin. In seiner Urteilsbegründung habe er deutlich gemacht, „dass die Kammer sich diesem Respekt nicht anschließen kann, sondern Herrn Mahler für einen sehr gefährlichen Rechtsextremisten hält“, sagte Braunsdorf gestern.

Auch das Justizministerium in Potsdam hat für die Äußerung der Oberstaatsanwältin kein Verständnis. Das Wort „Respekt“ sei in dem von Cramer-Krahforst erwähnten Zusammenhang, „deplatziert“, sagte der Sprecher des Ministeriums, Thomas Melzer. Die Fachaufsicht im Ministerium werde den Fall prüfen. Eine Konsequenz könnte sein, dass bei der Leitung der Cottbuser Staatsanwaltschaft ein Bericht angefordert wird.

Die Oberstaatsanwältin bestätigte dem Tagesspiegel, im Plädoyer von „Respekt“ für den Angeklagten gesprochen zu haben. Denn es sei „bemerkenswert“, dass Mahler dafür kämpfe, einen Richter zu finden, der die Auffassung teilt, der Paragraf 86a Strafgesetzbuch sei verfassungswidrig. In dem Paragrafen wird das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ als Straftat genannt, die mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Die Oberstaatsanwältin betonte jedoch, sie habe in ihrem Plädoyer Mahlers Ideologie als absolut verwerflich bezeichnet. Cramer-Krahforst hatte neun Monate Haft gefordert. Die Kammer verhängte, wie berichtet, sogar elf Monate. Der einstige RAF-Terrorist, der sich zum braunen Demagogen und Holocaust- Leugner wandelte, wurde schon in mehreren Prozessen verurteilt. 

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