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Justiz: Neue Rechtsgrundlage zur Sicherheitsverwahrung

Das Bundesjustizministerium wird die gesetzlichen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung von Straftätern überarbeiten. Regelungen für Delikte, die vor 1995 in den neuen Bundesländern begangen werden, stehen ganz oben auf der Agenda.

Berlin - Diese Regelungen sollten an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren gekoppelt werden, um sie noch vor der Sommerpause im Gesetzblatt veröffentlichen zu können, sagte ein Sprecher. Grund für den Regelungsbedarf ist eine Lücke im Strafgesetzbuch. Demnach darf derzeit bei Straftätern, die ihre Taten vor 1995 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangenen haben, keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

In Brandenburg musste deshalb Ende Januar ein 42-jähriger Sexualstraftäter trotz einer Gefahrenprognose von Psychologen nach elf Jahren aus der Haft entlassen werden. Da sich in seinem Fall über die bereits bei seiner Verurteilung bekannte Gefährlichkeit hinaus keine neuen Tatsachen ergeben haben, konnte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft auch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt werden.

Gesetzeslücke seit langem bekannt

Nach Ansicht des Ministeriumssprechers hätte Brandenburg jedoch einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung stellen können. Denn zu Altfällen wie diesem gebe es noch keine eindeutige Rechtsprechung.

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg wies diese Aussage zurück: "Die Rechtslage ist völlig eindeutig. Und eine dem Rechtsstaat verpflichtete Staatsanwaltschaft darf keine Anträge bei Gericht stellen, die der eindeutigen Rechtslage zuwider liefen." Das Justizministerium wolle offenbar von der eigenen Verantwortung ablenken. Denn es kenne die Gesetzeslücke seit langem.

Rautenberg räumte zugleich eine Kommunikationspanne bei der Entlassung des 42-jährigen Uwe K. ein. So habe ein Staatsanwalt versäumt, seine Vorgesetzten über die Entlassung zu informieren. Ansonsten habe er jedoch korrekt gehandelt und eine Führungsaufsicht sowie weitere Auflagen für den Mann erwirkt. (tso/ddp)

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