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Brandenburg: Justizministerin: Meldepflicht für Sexualstraftäter

Kritik an Berliner Behörden nach Missbrauch von Bernauer Kindern - CDU fordert Konsequenzen

Von Michael Mara und Thorsten Metzner

Potsdam/Bernau – Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) fordert eine Meldepflicht für vorbestrafte Sexualstraftäter: „Ich halte das für sinnvoll“, so Blechinger gestern gegenüber dem Tagesspiegel. Sie sprach sich zudem für verschärfte Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern aus, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten.

Wie berichtet, hat der vorbestrafte Berliner Sexualstraftäter Jens A. in Bernau mindestens zwei, wahrscheinlich sogar drei Kinder missbraucht. Er war unmittelbar nach seiner Haftentlassung am 21. Februar in die Wohnung eines Bekannten – ebenfalls ein verurteilter Sexualstraftäter – in Bernau gezogen, ohne sich dort anzumelden. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, hat der Berliner Staatsanwaltschaft mangelnde Konsequenz vorgeworfen. Sie hatte den Täter zwar als gefährlich eingestuft, ihren Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung aber zurückgezogen, weil zwei Gutachter den 36-Jährigen positiv beurteilten.

„Ich habe den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft in Berlin nicht die nötige politische Rückendeckung hat, um solche Fälle mit der nötigen Härte zu verfolgen“, so Petke. Auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Schuster, kritisierte die Berliner Staatsanwaltschaft: „Wenn sie überzeugt ist, dass der Mann gefährlich ist, hätte sie noch ein kritisches Gutachten in Auftrag geben müssen.“

Ausdrücklich verwies Blechinger darauf, dass in Brandenburg Gutachter nach Fehlbeurteilungen erfolgreich verklagt und zu Geldstrafen verurteilt worden seien. Doch könne bei wiederholten Fehlgutachten auch die Zulassung in Frage gestellt werden. Petke mahnte ebenfalls ein strengeres Vorgehen an: „Wer mehrmals daneben liegt, muss für Gutachten gesperrt werden.“

1994 hatte Jens A. bereits einen achtjährigen Jungen aus Prenzlauer Berg von einem Spielplatz entführt und missbraucht. Sein Komplize tötete das Kind, das später auf einer Brandenburger Müllkippe gefunden wurde.

Politiker und Sicherheitsexperten in Brandenburg beunruhigt besonders, dass sich Sexualstraftäter offenbar durch den Umzug in ein anderes Bundesland dem Visier von Ermittlern entziehen können. Verstöße gegen die Meldepflicht in Deutschland seien lediglich Ordnungswidrigkeiten, die kaum geahndet würden, sagte Gerd-Christian Treutler, Sprecher des Bundes der Kriminalbeamten Brandenburgs. Hinzu komme, dass es hier bisher kein zentrales Melderegister gebe und die Polizei Anfragen an 200 Meldestellen richten müsse.

Nach Ansicht von Justizministerin Blechinger ist eine Meldepflicht überhaupt erst Voraussetzung für eine Verschärfung von Auflagen für entlassene Sexualstraftäter, die der Bund plane. So will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einschlägig Vorbestraften den Kontakt mit Kindern bei Strafe verbieten und Alkoholverbote aussprechen lassen. Bei Verstoß gegen diese Auflagen sollen Haftstrafen bis zu drei Jahren möglich sein. Blechinger äußerte sich skeptisch zu den Vorstellungen von Zypries: Die genannten Auflagen seien kaum zu kontrollieren und deshalb nicht hilfreich, die Probleme zu lösen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) prüft weiter, ob einer der missbrauchten Jungen mit Drogen betäubt wurde. Die in der Bernauer Wohnung gefundenen Substanzen würden derzeit untersucht, so Sprecher Michael Neff.

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