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Brandenburg: Kaminski-Prozess: Freispruch oder Geldstrafe? Bereits heute wird das Urteil gefällt

Wird Potsdams Ex-Baustadtrat Detlef Kaminski freigesprochen oder lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt? Das mit Spannung erwartete Urteil im Korruptionsprozess gegen den früheren SPD-Kommunalpolitiker in der brandenburgischen Hauptstadt und vier Banker der Bayerischen Vereinsbank soll bereits heute - einen Tag früher als vorgesehen - gesprochen werden.

Wird Potsdams Ex-Baustadtrat Detlef Kaminski freigesprochen oder lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt? Das mit Spannung erwartete Urteil im Korruptionsprozess gegen den früheren SPD-Kommunalpolitiker in der brandenburgischen Hauptstadt und vier Banker der Bayerischen Vereinsbank soll bereits heute - einen Tag früher als vorgesehen - gesprochen werden. Das bestätigte Richter Siegfried Bielefeld, Präsident des Potsdamer Amtsgerichtes, am Montag dem Tagesspiegel. Zuvor war am dritten Verhandlungstag die Anklage der Staatsanwaltschaft, die Kaminski wegen eines Reservierungsvertrages aus dem Jahr 1992 für eine Eigentumswohnung in der Innenstadt "Vorteilsnahme" im Amt vorwirft, erschüttert worden: Danach lag zum einen der zwischen Kaminski und der Bank vereinbarte Preis von 2850 Mark je Quadratmeter nicht über dem damaligen Marktwert, womit die Staatsanwaltschaft maßgeblich ihre Anklage gestützt hatte. Der von der Staatsanwaltschaft selbst bestellte Grundstückssachverständige Arno Schöbe, der einen Marktwert von 3600 Mark für die Wohnung im Jahr 1992 ermitelt hatte, musste im Gericht quasi einen Rückzieher machen: Auf Druck der Verteidigung kam er am Ende ebenfalls auf eine Größenordnung von 2700 bis 2800 Mark. Kaminski-Anwalt Wolfgang Ziegler hatte zuvor ein bislang unbekanntes Verkehrswertgutachten der Stadt Potsdam für das Vereinsbank-Grundstück in der Innenstadt aus dem Jahr 1992 präsentiert, nach dem - bei gleicher Berechnungsgrundlage für den Ertragswert wie nach Schöbe - ein Quadratmeterpreis von rund 2700 Mark als angemessen angesehen werden konnte. Die Verteidigung wies zudem darauf hin, dass Kaminski in dem "Optionsvertrag" - ungewöhnlich für einen Baustadtrat - auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsanspruche bei Baumängeln in der Wohnung verzichtet hatte, was sich preismindernd auswirke.

Zweite Schlappe für die Staatsanwaltschaft: Nach Zeugenaussagen der zuständigen Mitarbeiterin Karin Warnecke aus dem Baudezernat hat Kaminski die Bayerische Vereinsbank beim Verkauf des Grundstückes durch das Rathaus nicht pflichtwidrig bevorzugt und die sich ebenfalls um das Areal bemühende Dresdner Bank nicht benachteiligt. In der Verhandlung wurde zudem ein internes Schreiben der Dresdner Bank verlesen, nach dem diese zum damaligen Zeitpunkt gar kein fundiertes Konzept für Erwerb und Nutzung des Grundstückes hatte. Dieses wäre für einen Zuschlag durch den Magistrat nach dem sogenannten "Investitionsvorrangverfahren", das einen Verkauf von Grundstücken auch gegen den Willen von Alteigentümern ermöglichte, jedoch zwingend gewesen.

Zum dritten kündigte Bielefeld an, dass das Schöffengericht in seinem Urteil die Aussagen des Haupt-Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft, des früheren Potsdamer Vereinsbankchefs A., nicht berücksichtigen wird. A. war wegen Erpressung des Kaminski-Freundes Holger Behnke (von Richter Bielefeld) zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden und hatte im damaligen Prozess den Kaminski-Vertrag öffentlich gemacht. Trotz der Wende im Prozess war sich der angeklagte Ex-Baustadtrat noch nicht sicher, ob es für den angestrebten "Freispruch erster Klasse" ausreichen wird. Der Grund für seine Rest-Unsicherheit: Richter Bielefeld hatte angedeutet, dass womöglich der "Optionsvertrag" an sich - selbst ohne Vorzugspreis für die Wohnung - als von Kaminski angenommener Vorteil gewertet werden könne.

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