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Körperverletzung: Ermittlungen gegen NPD-Kandidaten aus Guben

Gegen vier der fünf Männer, die für die rechtsextreme NPD bei den brandenburgischen Kommunalwahlen im Spree-Neiße-Kreis kandidieren, laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Wie ein Sprecher der Cottbuser Staatsanwaltschaft bestätigte, trifft das auch auf Alexander Bode zu, der – wie berichtet – als einer der Haupttäter der tödlichen Hetzjagd auf den algerischen Asylbewerber Omar Ben Noui im Jahr 1999 gilt.

Gegen vier der fünf Männer, die für die rechtsextreme NPD bei den brandenburgischen Kommunalwahlen im Spree-Neiße-Kreis kandidieren, laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Wie ein Sprecher der Cottbuser Staatsanwaltschaft bestätigte, trifft das auch auf Alexander Bode zu, der – wie berichtet – als einer der Haupttäter der tödlichen Hetzjagd auf den algerischen Asylbewerber Omar Ben Noui im Jahr 1999 gilt. Bode soll am 2. September 2007 einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb wegen Körperverletzung – ein politscher Hintergrund sei derzeit nicht erkennbar, hieß es. Gegen einen anderen NPD-Kandidaten läuft ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Gegen zwei weitere NPD-Kandidaten wird wegen Sachbeschädigung ermittelt. Sie sollen zwischen Herbst 2007 und Frühling 2008 Bilder von Horst Wessel sowie Parolen wie „Nationalsozialismus jetzt“ an Wände gemalt haben.

Nach Auskunft der Sprecherin des Landeswahlleiters kann man aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens nicht das aktive Wahlrecht verlieren. Erstens gelte die Unschuldsvermutung, und zweitens dürften selbst Verurteilte kandidieren, solange die Strafe nicht mindestens ein Jahr betrug und das Urteil länger als fünf Jahre zurückliegt. (das)

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