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Brandenburg: Kommunen prozessieren gegen das Land

Potsdam - Die Prozessflut ist einmalig in der jüngeren Geschichte des Landes Brandenburg: Landkreise und Kommunen verklagen regelmäßig die von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführte Landesregierung. So steht, kaum dass das Landesverfassungsgericht am Donnerstag sein Urteil zur Klage der Uckermark auf eine bessere Finanzaustattung verkünden wird, schon das nächste Verfahren an: Die Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel und fünf Landkreise wollen Verfassungsbeschwerde gegen das Land einlegen, weil es mit einem im Vorjahr verabschiedeten Gesetz die Kosten für die Eingliederung von Behinderten unzulässig und ungerecht auf die Kommunen abgewälzt habe.

Potsdam - Die Prozessflut ist einmalig in der jüngeren Geschichte des Landes Brandenburg: Landkreise und Kommunen verklagen regelmäßig die von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführte Landesregierung. So steht, kaum dass das Landesverfassungsgericht am Donnerstag sein Urteil zur Klage der Uckermark auf eine bessere Finanzaustattung verkünden wird, schon das nächste Verfahren an: Die Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg/Havel und fünf Landkreise wollen Verfassungsbeschwerde gegen das Land einlegen, weil es mit einem im Vorjahr verabschiedeten Gesetz die Kosten für die Eingliederung von Behinderten unzulässig und ungerecht auf die Kommunen abgewälzt habe.

„Der Verteilungskampf wird härter“, sagt Christian Gilde, der SPD-Landrat von Ostprignitz-Ruppin, einer der Kläger. An der Klage wollen sich auch die Kreise Barnim, Oberhavel, Märkisch- Oderland und Prignitz beteiligen. Die Verfassungsbeschwerde begründet Frankfurts Oberbürgermeister Martin Patzelt (CDU) so: „Es ist immer das gleiche Muster: Das Land überträgt den Kommunen per Gesetz neue Aufgaben, ohne die entsprechende Finanzierung zu sichern.“ Es müsse aber gelten: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Dies sei in der Landesverfassung mit dem so genannten Konnexitätsprinzip auch festgeschrieben, das die Kommunen in Brandenburg jedoch immer wieder verletzt sehen: So haben zwölf der 14 Kreise kürzlich das Umweltministerium verklagt, weil es ihnen die kostspielige Zuständigkeit für ehemalige Mülldeponien übertrug.

Die Ursachen der Prozessflut seien aber nicht nur geringere finanzielle Spielräume, sagt Paul-Peter Humpert, Geschäftsführer des Landkreistages. „Es ist der Umgang des Landes mit den Kommunen: Man wehrt sich gegen eine Basta-Politik der Landesregierung.“ Dazu passt auch die „Busgeld-Klage“ von Ostprignitz-Ruppin gegen das Innenministerium, weil das Land die Kreise per Gesetz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Schulbusse zwangsverpflichtet hat. Landespolitik, so Humpert, „lässt mehr und mehr die Bereitschaft vermissen, auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen“. So würden in Gesetzgebungsverfahren zwar die Kommunalverbände formal angehört, „doch die Hinweise wandern regelmäßig in die Schubladen“. Auch Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU), die gerade der Regierung die Förderzusage für die Bundesgartenschau 2015 abgerungen hatte, sieht das so: „Die Kommunen lassen sich nicht mehr alles gefallen.“ Allerdings, fügt Patzelt hinzu: „Das sind Verzweiflungsklagen, weil wir uns ohnmächtig fühlen.“ thm

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