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Kriminalität: Prozessbeginn um Mord nach Computerspiel

Wegen eines Tötungsverbrechens nach einem brutalen Computerspiel muss sich ein 19-Jähriger vor dem Cottbuser Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll sein Opfer unter anderem eine Treppe hinuntergestürzt haben.

Berlin - In dem von starkem Medieninteresse begleiteteten Prozess wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten aus Drebkau Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Er soll am 10. Juli einen Obdachlosen in Cottbus grundlos misshandelt und dessen Gesicht mit mehreren Faustschlägen und Fußtritten zertrümmert haben. Zuvor habe der Angeklagte sein Opfer eine 15 Meter lange Treppe hinuntergestürzt, sagte der Staatsanwalt. Der Obdachlose erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen.

Der Angeklagte räumte die Tat zu Prozessbeginn ein. Er gab an, dass er regelmäßig Computergames spiele und danach besonders bei Niederlagen seine Aggressionen abbauen müsse. Auch vor der Tat habe er an der Playstation gesessen. Er soll dabei laut Anklage ein Spiel gespielt haben, bei dem virtuelle Ringer gegeneinander kämpfen und dabei unter anderem auf den Köpfen und Körpern ihrer Gegner herumspringen.

Fall hat exemplarische Bedeutung

Am zweiten Prozesstag am Montag soll in dem Prozess der Hirnforscher Manfred Spitzer von der Uniklinik Ulm ein Gutachten vorstellen. Dabei geht es um die Frage, ob solche Computerspiele die Schuldfähigkeit beeinflussen können. Ein Urteil wird nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich am 3. Januar verkündet.

Der Fall habe "exemplarische Bedeutung" in der aktuellen Diskussion um ein Verbot von Gewaltvideos und brutalen Computerspielen, hatte zuvor ein Sprecher des Justizministeriums gesagt. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang für strengere gesetzliche Regelungen gegen Gewalt in Computerspielen aus. (tso/ddp)

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