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Brandenburg: Land will Nazi-Märsche in Halbe verbieten Gesetz soll Soldatenfriedhof schützen

Potsdam - Brandenburg will neonazistische Aufmärsche an dem Soldatenfriedhof in Halbe künftig per Gesetz verhindern. Das Kabinett will am 3.

Potsdam - Brandenburg will neonazistische Aufmärsche an dem Soldatenfriedhof in Halbe künftig per Gesetz verhindern. Das Kabinett will am 3. Mai ein entsprechendes Gedenkstättenschutzgesetz verabschieden und in den Landtag einbringen. Das Gesetz ermöglicht ein Verbot von Aufmärschen nicht nur am Soldatenfriedhof in Halbe, sondern an allen rund 1200 Kriegsgräberstätten im Land. Es soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden.

Brandenburg reagiert damit auf das am 24. März vom Bundestag verschärfte Versammlungsrecht, das historisch herausragende Gedenkstätten für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wie das Holocaust-Denkmal in Berlin unter besonderen Schutz stellt. Versammlungen und Aufmärsche von Rechtsextremisten können an solchen Gedenkstätten verboten werden, um die Würde der Opfer nicht zu beeinträchtigen. Dazu zählen in Brandenburg auch die ehemaligen Konzentrationslager Ravensbrück und Sachsenhausen.

Brandenburgs Innenministerium sieht Handlungsbedarf, weil nach den bundesrechtlichen Vorgaben Kriegsgräberstätten nicht als Gedenkstätten gelten, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Das heißt, dass der Soldatenfriedhof Halbe, wohl der größte Deutschlands, nicht unter das neue Bundesgesetz fällt. Andererseits gibt es eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, durch eigenes Gesetz die Orte zu bestimmen, an denen Versammlungen oder Aufzüge unter erleichterten Voraussetzungen verboten werden können.

In Halbe finden seit Jahren zum Volkstrauertag regelmäßig Aufmärsche von Neonazis statt. Auf dem Friedhof sind auch zahlreiche Wehrmachtssoldaten und Angehörige der Waffen-SS begraben.

In der Kabinettsvorlage wird hervorgehoben, dass der bisherige Schutz der Gräberstätten, die die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach halten sollen, nicht ausreiche. So lasse das geltende Recht Raum dafür, dass an Friedhöfen „Veranstaltungen durchgeführt werden können, die nationalsozialistiches Unrecht verherrlichen oder verharmlosen“. Sie beeinträchtigten die Würde der Opfer und schädigten das Ansehen des Landes.

Nach dem Gesetzentwurf bedürfen Veranstaltungen auf Gräberstätten künftig einer Erlaubnis, die von kommunalen Behörden erteilt wird. Veranstaltungen, die die Würde der Opfer verletzen und die Ruhe der Toten stören könnten, sind nicht erlaubt. Der besondere Schutz für alle 1200 Gräberstätten im Land wird auch damit begründet, dass die Überlebenden des Holocausts darauf vertrauen sollen, dass Brandenburg alles unternimmt, „um die Würde der Opfer zu schützen und ihre Gräberstätten als Orte zu erhalten, an denen ihrer ungestört gedacht werden kann“.

Auf den rund 1200 Kriegsgräberstätten und Brandenburg ruhen 183 468 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Allein in Halbe liegen die Gräber von 17 000 Soldaten und weiteren fast 6000 Personen.

Michael Mara

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