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Landtag: Abgeordnete senken Diät und erhöhen Kostenpauschale

Die Grunddiät der Landtagsabgeordneten wird ab 1. Januar 2007 um 8,80 Euro auf 4390,20 Euro gesenkt. Zugleich wird die so genannte Kostenpauschale zur Betreuung der Wahlkreise um 14,30 Euro erhöht.

Potsdam - Hintergrund für die Änderungen im Abgeordnetengesetz ist die Entwicklung bei den Einkommen der erwerbstätigen Brandenburger und der Verbraucherpreise. Der Landtag hatte im Mai ein neues Abgeordnetengesetz verabschiedet, das eine jährliche Anpassung der Diäten und der Aufwandsentschädigung an die Einkommens- und Verbraucherpreisentwicklung vorsieht.

Grundlage für die jährliche Anpassung sind Daten des Landesbetriebs für Datenverarbeitung und Statistik. Nach Angaben der Statistiker sind die Einkommen der erwerbstätigen Brandenburger zwischen 2004 und 2005 um 0,2 Prozent gesunken. Auf die Diäten umgerechnet sind das 8,80 Euro.

Zugleich stieg der Verbraucherpreisindex von Januar 2005 bis Januar 2006 um 2,5 Prozent. Das entspricht einer Erhöhung der Kostenpauschale der Abgeordneten um 14,30 Euro. Die Kosten zur Entschädigung der Abgeordneten steigen damit insgesamt um rund 5800 Euro.

Kritik von der DVU

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion verteidigte die Erhöhung der Aufwendungen gegen Kritik von der DVU. Es handele sich nicht um eine Mogelpackung. Vielmehr erhielten die Abgeordneten aufgrund gestiegener Kosten zur Unterhaltung ihrer Wahlkreisbüros auch etwas mehr Geld. Im Gegenzug sinke jedoch das Grundeinkommen in dem Maße wie das der berufstätigen Brandenburger.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei-Fraktion, Heinz Vietze, regte an, bei der Berechnung des Verbraucherpreisindexes künftig die Teuerungsraten für Tabak, Alkohol und Gesundheitspflege herauszunehmen. Das wäre realistischer, denn die Kosten für die Wahlkreisbüros beträfen nicht solche Waren. (tso/ddp)

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