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Brandenburg: Landtag: Klage gegen Bürgervotum

Potsdam - Die geplante Bürgerbefragung zum Standort eines Landtagsneubaus in Potsdam könnte aufgrund einer gesetzeswidrigen suggestiven Fragestellung vom Potsdamer Verwaltunsgericht untersagt werden. Ein Potsdamer Student reichte gestern einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein.

Potsdam - Die geplante Bürgerbefragung zum Standort eines Landtagsneubaus in Potsdam könnte aufgrund einer gesetzeswidrigen suggestiven Fragestellung vom Potsdamer Verwaltunsgericht untersagt werden. Ein Potsdamer Student reichte gestern einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Er wirft Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) vor, Wahlrecht zu missachten, da es nicht möglich sei, komplett gegen den Landtagsneubau zu stimmen. Das Verwaltungsgericht wird nach Angaben einer Sprecherin spätestens am Freitagvormittag entscheiden. Die Befragung der Potsdamer, die von einer großen Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen worden war, soll am Montag beginnen; bereits ab Freitag sollen die entsprechenden Briefe verschickt werden. Dabei stehen auf die Frage nach dem Ort eines neuen Landtagsgebäudes vier Antworten zur Auswahl: Auf dem Grundriss des ehemaligen Stadtschlosses; auf dem Grundstück des ehemaligen Palais Barberini (jetzt noch bebaut mit der „Blechbüchse“); in der Speicherstadt; sonstige.

Diese Fragestellung sei suggestiv und damit nicht zulässig, sagte gestern Michael Nierhaus, Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam. Die Variante „gar kein Neubau“ müsse zur Auswahl stehen. Nierhaus hatte vor dem Dresdner Bürgerentscheid über den Bau der umstrittenen Waldschlößchenbrücke über das Elbtal ein Gutachten erstellt. Dies hatte zur Folge, dass beim Bürgerentscheid nur eine Frage gestellt wurde: „Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke?“ SCH

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