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Brandenburg: Mangelnde Konsequenz

Thorsten Metzner

Die Wendung in der Brandenburger TrennungsgeldAffäre klingt spektakulär: Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat sich beim Präsidenten des Frankfurter Oberverwaltungsgerichtes Dieter Liebert entschuldigt. Und zwar für seinen vor dem Landtag erhobenen Vorwurf, dass dieser aufgrund „falscher Angaben“ drei Jahre lang Trennungsgeld bezogen habe.

Dies habe sich, so heißt es ohne nähere Begründung, nicht bestätigt. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat das Disziplinarverfahren gegen Liebert eingestellt. Und der so Entlastete – der alle Vorwürfe immer bestritten hatte – kündigte umgehend an, den Regierungschef wegen der „haltlosen öffentlichen Vorverurteilung“ zu verklagen.

Löst sich die Affäre am Ende in Luft auf, wurden unbescholtene Juristen zu Unrecht an den Pranger gestellt? Zweifel bleiben. Es sieht danach aus, also sollte das unschöne Trennungsgeld-Kapitel der Brandenburger Justiz diskret geschlossen werden. Gerade der Fall des OVG-Präsidenten galt als symptomatisch für das „Anspruchsdenken“ hochrangiger Juristen Brandenburgs, das Platzeck damals vor dem Landtag gegeißelt hat. Er konnte sich auf die Ergebnisse einer unabhängigen Expertenkommission unter Vorsitz des renommierten Ex-Bundesverwaltungsrichters Paul Schwarz berufen, die verbreiteten Missbrauch von Trennungsgeld-Zahlungen im Justizbereich aufgedeckt hatte. Bei Liebert kam sie zu dem eindeutigen Schluss, dass ihm „kein Trennungsgeld“ zustand. Man beachte: An dieser Auffassung, dass das Trennungsgeld nicht hätte gezahlt werden dürfen, hält das Justizministerium weiterhin fest. Nur der Vorwurf falscher Angaben Lieberts wurde zurückgezogen. Der Gerichtspräsident, der 70 000 Euro Trennungsgeld erhalten haben soll, hat sich nun in einem Vergleich mit Justizministerin Beate Blechinger (CDU) zur Zurückzahlung von stattlichen 20 000 Euro an die Landeskasse bereit erklärt. Warum, darüber will er sich nicht äußern. Es bleibt aber merkwürdig, wenn der höchste Verwaltungsrichter des Landes, dessen Gericht penibel das rechtmäßige Verhalten von Behörden prüfen muss, einen kapitalen Fehler bei der Bewilligung von Trennungsgeld in eigener Sache nicht korrigiert hat.

Im Fall Liebert sind durchaus noch einige Fragen offen. Die PDS-Opposition sieht Ungereimtheiten, der Bund der Steuerzahler hat Zweifel, die Untersuchung der Trennungsgeld-Affäre im Justizbereich durch den Rechnungshof hat noch gar nicht angefangen. Abzuwarten, wie die Bewertung am Ende ausfällt - und ob sich nicht auch Platzecks schnelle Entschuldigung irgendwann als voreilig herausstellt. Nach einer konsequenten – und auch konfliktbereiten – Aufarbeitung der Trennungsgeld-Affäre aber sieht sie nicht aus.

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