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Brandenburg: Ministerin verteidigt Bürgschaft

Blechinger: Kein Profit bei Geschäften des Ehemanns

Potsdam - Ein spätes Dementi: Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, über fragwürdige Immobiliengeschäfte ihrer Familie nach 1990 in Fredersdorf gelogen zu haben. Blechinger, die vier Tage zu den Anschuldigungen geschwiegen hatte, ging am Mittwoch in die Offensive. „Der Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. Ich habe nicht die Unwahrheit gesagt“, sagte sie in Potsdam. Sie habe Ende 1990 am Kauf eines Grundstückes durch ihren damaligen Mann „nicht mitgewirkt“ und „keine Unterschrift“ geleistet. Ihr Mann, der Gemeindevertreter war, hatte damals von der Gemeinde Fredersdorf 400 Quadratmeter besten Baugrund für nur 4000 DM erworben. 1991 kaufte auch Blechingers Tochter ein Grundstück zu solchen Vorzugskonditionen, die der Gemeinderat damals Einheimischen einräumte. Als die Vorwürfe 1999 schon einmal erhoben worden waren, hatte Blechinger erklärt, „in keiner Weise“ an den Grundstückskäufen beteiligt gewesen zu sein. Blechinger bestätigte jetzt allerdings, dass sie im Jahr 1993 – als das Grundstück ihres Mannes für den Bau eines Geschäftshauses mit einer Hypothek von rund 300 000 Euro belastet wurde – auf Verlangen der Bank als Ehefrau mitgebürgt habe. Diese Bürgschaft sei auch im Grundbuch ihres Wohngrundstücks in Fredersdorf eingetragen worden, das sich schon seit 1972 in Eigentum der Familie befand. „Ich habe von dem Grundstück nicht profitiert“, sagte Blechinger. Auch nach ihrer Scheidung im Jahr 1995 habe sie von ihrem Ex-Mann dafür keinen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Hypothek, für die sie mitgebürgt hatte, sei 1999 aus dem Grundbuch gelöscht worden. Die Praxis der Fredersdorfer Immobilien- Verkäufe zu Spottpreisen hatte Blechinger früher noch als „vertretbar“ zur „Förderung der einheimischen Wirtschaft“ verteidigt. Heute will sie sie nicht mehr bewerten. „Das ist Geschichte.“ thm

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