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Wegen zahlreicher Misshandlungsvorwürfe sollen die Haasenburg-Heime geschlossen werden.

© dpa

Misshandlungsvorwürfe: Haasenburg wehrt sich gegen Heimschließungen

Um die Fortexistenz der Haasenburg-Heime in Brandenburg droht nun eine erbitterte Auseinandersetzung vor den Gerichten. Jugendämter aus der ganzen Bundesrepublik holen bereits Kinder aus den Heimen zurück, in denen Kinder gequält worden sein sollen.

Wegen der gerichtlichen Auseinandersetzungen lässt auch der Bescheid zur Schließung der Häuser weiter auf sich warten, den Bildungsministerin Martina Münch (SPD) wegen der Misshandlungsvorwürfe angekündigt hatte. Die juristischen Hürden sind offenbar höher als erwartet. Das Ministerium will eine Niederlage vermeiden, nachdem das Verwaltungsgericht Cottbus bereits einen Belegungsstopp für Haasenburg-Heime aufgehoben hatte – unter Verweis auf handwerkliche Fehler.

Die Haasenburg wehrt sich gegen den Abzug von Kindern und Jugendlichen aus ihren Heimen durch Jugendämter aus der ganzen Bundesrepublik. Das ist eine Folge des Berichts einer unabhängigen Kommission, die gravierende Mängel festgestellt hat. Vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht ist die Haasenburg GmbH jetzt aber mit dem Versuch gescheitert, das Bildungsministerium per einstweiliger Anordnung zum Stillhalten gegenüber Jugendämtern zu verpflichten. Die Haasenburg GmbH legte nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein, bestätigte Sprecher Hinrich Bernzen. Man habe belastbare Hinweise, dass das Land bei Jugendämtern interveniert habe.

Derzeit sind nach Angaben von Bernzen in den Brandenburger Heimen 30 Kinder und Jugendliche untergebracht. Das Ministerium hatte zuletzt von 37 Jugendlichen gesprochen. Das war vor Veröffentlichung des Berichtes der unabhängigen Untersuchungskommission, die schwere Missstände festgestellt hatte, darunter auch Hinweise auf zu wenig Personal. Die Kommission sah zwar keine akute Gefahr für Haasenburg-Schützlinge, schloss drohende neue Misshandlungen nicht aus, empfahl aber selbst nicht die Schließung.

Die Firma selbst hat sich zu den Vorwürfen im Bericht nicht öffentlich geäußert. „Wir tun das zunächst gegenüber den Partnern, dem Landesjugendamt, den Jugendämtern, dem Ministerium“, sagte Bernzen. Einem Entzug der Betriebserlaubnis sehe man gespannt entgegen – Gründe dafür seien nicht erkennbar, so der Sprecher. Der Bericht habe ja keine Kindeswohlgefährdung attestiert. Bei der Cottbuser Staatsanwaltschaft laufen derzeit 70 Verfahren zu den Haasenburg-Vorgängen.

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