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Brandenburg: Mordprozess: 65-Jähriger erstach Ehefrau Er wollte keine Scheidung und ermordete auch Geliebten

„Sie hatte auch ihre gute Seiten. Sie war handwerklich sehr begabt.

Von Sandra Dassler

„Sie hatte auch ihre gute Seiten. Sie war handwerklich sehr begabt.“ Das ist das einzig Positive, das Manfred M. über seine Ehefrau Gudrun zu sagen hat. Seit Donnerstag wird gegen ihn wegen zweifachen Mordes vor dem Cottbuser Landgericht verhandelt. Dem 63-Jährigen aus Lübbenau wird vorgeworfen, am ersten August 2003 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und ihren neuen Lebensgefährten heimtückisch ermordet zu haben.

Der kräftige Rentner klingelte an diesem Tag an der Tür seiner Frau und stach nach einem kurzen Wortwechsel mit einem Hakenmesser und einer Gehhilfe auf die völlig überraschte Gudrun M. ein. Die Gehhilfe war am unteren Ende mit einem spitzen Schraubenzieher versehen worden. Staatsanwalt Tobias Pinder geht davon aus, dass M. sie deshalb mit sich führte, weil er die Tat geplant hatte. Die Frau erlitt 23 Stichwunden. Sie starb noch am Tatort, ebenso wie ihr Lebensgefährte, den Manfred M. mit zwei Messerstichen ins Herz tötete.

Der Angeklagte hat die Tat zwar eingeräumt, bestreitet aber, sie geplant oder auch nur bewusst ausgeführt zu haben. Er las den Richtern am Donnerstag seine Version des tödlichen Ehedramas vor: Er habe es nicht fassen können, als seine Frau nach 41 Jahren Ehe die Scheidung einreichte: „Dann hat sie noch mein Konto und die Wohnung leer geräumt. Ich war völlig fertig.“ Obwohl Manfred M. ebenfalls eine neue Lebensgefährtin hatte, willigte er nicht in die Scheidung von seiner Frau ein. Vor Gericht begründete er das damit, dass die Kosten zu hoch gewesen seien. Deshalb sei er noch einmal zu seiner Frau gefahren: „Ich wollte, dass sie in eine Trennung ohne Scheidung einwilligt. Aber sie hat mich gleich beschimpft und geschubst. Ich habe mich gewehrt und mit der Krücke auf sie eingeschlagen.“ An mehr kann sich Manfred M. angeblich nicht erinnern. Sein Gedächtnis, sagte er gestern dem Gericht, setzte erst wieder ein, als er blutbeschmiert auf der Straße stand und merkte, dass sowohl die Gehhilfe als auch sein Messer fehlten. Das Messer habe er dabei gehabt, weil er zuvor Pilze sammeln war.

Für seinen Verteidiger Helmut Dittberner steht fest: „Das war nie und nimmer Mord. Dagegen spricht schon, dass sich mein Mandant nach der Tat bei der Polizei meldete. In Frage kommt meiner Ansicht nach nur eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge oder sogar ein Freispruch, weil Manfred M. zum Zeitpunkt der Tat im Affekt handelte und deshalb schuldunfähig ist.“ Das Urteil wird für Mitte März erwartet.

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