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Brandenburg: Mordverdacht gegen Autofahrer nach Unfallflucht

Die Justiz geht gegen betrunkene Unfallfahrer härter vor. Gestern wurde ein 46-Jähriger dem Haftrichter vorgeführt – wegen versuchten Mordes.

Die Justiz geht gegen betrunkene Unfallfahrer härter vor. Gestern wurde ein 46-Jähriger dem Haftrichter vorgeführt – wegen versuchten Mordes. Im Dezember 2006 hatte der BMW-Fahrer einen Radfahrer angefahren und 40 Meter mitgeschleift. Danach flüchtete der Hellersdorfer. Der Radfahrer überlebte nur, weil ein Passant schnell Hilfe holte. Die Polizei hatte den Mann schon am nächsten Tag festgenommen, seine Freundin hatte die Polizei angerufen. Haft sei nicht gerechtfertigt, hatte die Polizei damals mitgeteilt und den Mann auf freien Fuß gesetzt. Nun änderte die Justiz ihre Meinung: Der Mann habe den Tod des Radlers in Kauf genommen, die Unfallflucht sei als „Verdeckungsabsicht“ zu werten – und das ist juristisch ein sogenanntes Mordmerkmal. Der BMW-Fahrer sei weitgehend geständig, teilte die Polizei mit. Beim Opfer sei immer noch unklar, ob es wieder ganz gesund wird. Ha

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