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Nach Gerichtsurteil: Finanzhilfen für Jüdische Gemeinden neu geregelt

Die finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg für die jüdischen Gemeinden der Region wird nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun neu geregelt.

Eine gemeinsame Erklärung des Landes und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden dazu soll heute in Potsdam unterzeichnet werden, wie die Staatskanzlei mitteilte. Mit der Vereinbarung werde die Verteilung der Mittel neu geregelt. Damit reagierte das Land auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009, wonach die bisherige Vergabepraxis in Brandenburg geändert werden müsse.

Mit der Verwaltung des Geldes war bisher allein der Landesverband der Jüdischen Gemeinden beauftragt, der sämtliche jüdischen Gemeinden unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im Verband daran beteiligen musste. Dagegen hatte die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde, die nicht Mitglied im Verband ist, Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die neue Regelung sieht laut Staatskanzlei vor, dass alle jüdischen Gemeinden Brandenburgs mit mehr als 50 Mitgliedern einen einheitlichen Sockelbetrag erhalten. Abhängig von der jeweiligen Mitgliederzahl werde zudem ein Aufstockungsbetrag überwiesen. Darüber hinaus werde die Verbandsarbeit extra unterstützt. (dapd)

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