zum Hauptinhalt

Namensrechte: Nicht jeder darf sich Borsig nennen

Der Streit um den Namen des einstigen Landguts der Berliner Unternehmerfamilie beschäftigt die Gerichte.

Groß Behnitz – Die Frau am Telefon gibt sich bei der besonderen Betonung eines einzigen Buchstabens große Mühe: „Landgut A. Borsig“. Das „A“ ist jedenfalls nicht zu überhören. Dahinter steckt ein sonderbarer Streit um Namensrechte, der viel Stoff für eine neuerliche Brandenburger Provinzposse liefert. Es kann gut sein, dass sich die Damen am Telefonservice künftig auf ganz andere Buchstaben konzentrieren müssen. Vielleicht können sie aber auch irgendwann auf das „A“ verzichten, so wie es auf den Internetseiten, am Eingang zum Landgut selbst und auf Prospekten nach wie vor der Fall ist.

„Ich will den Namen Borsig auf jeden Fall behalten“, sagt Gutseigentümer Michael Stober. „Denn niemand kennt Groß Behnitz im Havelland, bei Borsig aber merken die Leute auf.“ Er sei auf seine Marketingidee für sein Hotel, das Restaurant und die anderen historischen Gebäude richtig stolz, sagt Stober, zumal die für ihre Lokomotiven und andere Maschinen bekannte Unternehmerfamilie Borsig das rund 30 Kilometer westlich der Großstadt gelegene Gut ja wirklich bis 1945 bewirtschaftet hätte.

Doch der in München lebende Manfred von Borsig, Sohn des letzten Gutsherrn, sieht das anders. „Herr Stober hat kein Recht auf den Namen Borsig, weil er in Groß Behnitz nicht im Sinn der einst hoch angesehenen Familie handelt und sogar das Gegenteil bewirkt“, ärgert sich der 73-Jährige. „Meine Vorfahren liebten die Pflanzen- und Gartenwelt und kümmerten sich um soziale Belange im Ort. Herr Stober aber schafft entgegen seiner Ankündigung kaum Arbeitsplätze und klagte gegen einen benachbarten Betrieb.“

Schon seit dem Beginn des Engagements des Berliner Unternehmers Michael Stober auf dem Gut im Jahre 2000 tobt der Namensstreit. Nach Aussage von Manfred von Borsig hat das Landgut nie den Familiennamen getragen. Es sei immer das Gut Groß Behnitz gewesen.

„Plötzlich wird unser Name missbraucht“, meint der Mann, der selbst als Kind auf dem Gut lebte, bis sein Großvater Ernst von Borsig im Zuge der Bodenreform 1945 enteignet wurde. Das Berliner Kammergericht untersagte Stober im vergangenen Herbst, den Namen Borsig weiter für das Landgut zu verwenden. Bereits im Oktober 2007 hatte das Landgericht Berlin in erster Instanz der entsprechenden Klage Manfred von Borsigs stattgegeben. Doch so leicht gibt Stober nicht klein bei. Er reichte beim Bundesgerichtshof zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, weil das Berliner Kammergericht in seinem Urteil keine Revision zugelassen hatte. Eine Entscheidung kann Jahre dauern und dann müsste sich erst ein neues Gericht mit dem Fall beschäftigen.

So lange wollte Stober nicht warten, blätterte in den Archiven und fand Albert Borsig, den Sohn von Johann Friedrich August Borsig, der die Borsigwerke in Berlin gegründet hatte. „Dieser Name ist nicht geschützt und deshalb kann ich A. Borsig verwenden“, behauptet er. Doch Manfred von Borsig und seine Anwaltskanzlei sind der Ansicht, dass auch der Zusatz „A.“ gegen das Gerichtsurteil verstoße. Das aber ist wegen der Beschwerde noch nicht rechtskräftig.

Eigentümer Stober gewinnt dem Namensstreit sogar etwas Positives ab. „Man bleibt im Gespräch und vielleicht kommt der eine oder andere Besucher schon aus reiner Neugierde zu uns“, meint er. Claus-Dieter Steyer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false