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Naturschutz: Lakomaer Teiche dürfen abgebaggert werden

Lange wurde um die Lakomaer Teiche bei Cottbus gestritten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die geschützte Landschaft zum Tagebaugebiet umgewidmet werden darf.

Der juristische Streit um das Landschaftsschutzgebiet ist beendet: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte in letzter Instanz den Eilantrag der Grünen Liga gegen eine Umwidmung der Lakomaer Teiche zum Tagebaugebiet ab. Es geht um einen vom Landesamt für Bergbau genehmigten Planfeststellungsbeschluss. Der Energiekonzern Vattenfall begrüßte die Entscheidung. Umweltschützer sprachen dagegen von einem schweren Rückschlag für den europäischen Naturschutz. Sie kündigten an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Die Genehmigung des Vorhabens verstoße bei einer Entlassung des Gebietes aus der Landschaftsschutzverordnung weder gegen europäisches noch deutsches Naturschutzrecht, begründete das OVG seine Entscheidung. Für das Vorhaben sprächen "zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses", insbesondere der Erhalt einer Vielzahl von Arbeitsplätzen in einer von hoher Erwerbslosigkeit gekennzeichneten Region. Eine Alternativlösung sei nicht erkennbar. Durch die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen sei auch der Naturschutz sichergestellt. Das OVG bestätigte damit ein Urteil des Cottbuser Verwaltungsgerichts vom Februar. Danach überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses das Interesse des Naturschutzvereins, sofern das Gebiet zuvor aus dem Landschaftsschutz entlassen werde.

Mit der Entscheidung sei die Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord gesichert, sagte ein Sprecher von Vattenfall Europe Mining and Generation. Das Teichgebiet sei inzwischen durch das Umweltministerium aus der Landschaftsschutzverordnung ausgegliedert worden. Die Arbeiten vor dem Gebiet würden fortgesetzt. Bei planmäßigem Verlauf soll der Tagebau laut OVG-Angaben noch in diesem Jahr die südliche Grenze des Teichgebiets erreichen.

Naturschützer kritisieren Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht setze sich mit seiner Entscheidung über Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes hinweg, kritisierten dagegen Grüne Liga und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Gericht habe "offensichtliche Verstöße" gegen die Richtlinie für europäische Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) nicht zum Anlass genommen, die Abbaggerung zu verhindern.

In der Hauptsache sei das Verfahren noch offen, das OVG habe nur über eine aufschiebende Wirkung der Klage entschieden, sagte René Schuster von der Grünen Liga. Durch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes müsse vor der Umsetzung des Vorhabens noch auf einen Ergänzungsbeschluss des Bergamtes gewartet werden, der derzeit noch nicht vorliege. Das gebe der Klägergemeinschaft die Möglichkeit, weitere juristische Schritte zu prüfen.

Jörg Schreiber[ddp]

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