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Brandenburg: Neue Wege gegen rechte Kandidaten SPD-Fraktionschef will Demokratie-Check

Potsdam - Im Kampf gegen Rechtsextremismus will SPD-Landtagsfraktionschef Günter Baaske jetzt erneut einen „Demokratie-Check“ für Kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen einführen. Das geht aus einem Brief Baaskes an Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hervor.

Potsdam - Im Kampf gegen Rechtsextremismus will SPD-Landtagsfraktionschef Günter Baaske jetzt erneut einen „Demokratie-Check“ für Kandidaten bei Bürgermeister- und Landratswahlen einführen. Das geht aus einem Brief Baaskes an Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hervor. „Es würde mich freuen, wenn wir uns im Januar über die Möglichkeiten für eine Brandenburger Regelung austauschen können“, schreibt Baaske an Schönbohm mit Blick auf „zahlreiche Direktwahlen“ von hauptamtlichen Bürgermeistern und auch Landräten, die im Herbst 2009 und im Frühjahr 2010 anstünden.

Bislang stand Schönbohm dem von Baaske schon früher einmal angeregten „Demokratie-Check“ auf die Verfassungstreue von Kommunalkandidaten skeptisch gegenüber. Er hatte juristische Bedenken und befürchtete „Gesinnungstests“. Doch nun verweist Baaske auf Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern – unter CDU-Innenminister Lorenz Gaffier – und auf das CDU-regierte Thüringen. Beide Länder haben in ihrer Gesetzgebung eine solche Demokratieklausel verankert: „Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“, heißt es etwa im Thüringer Kommunalwahlgesetz.

Baaske erinnert daran, dass Schönbohm zugesichert hatte, die gerichtlichen Entscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern abzuwarten: Dort hatte sich ein NPD-Kandidat gegen die Nichtzulassung zur Landratswahl gewehrt. Inzwischen habe das Verwaltungsgericht Greifswald mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Klage des Rechtsextremisten abgewiesen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Schweriner Landesregierung soll der kommunale Wahlausschuss künftig bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Kandidaten zudem Informationen beim Verfassungsschutz einholen können. Wie das Schönbohm-Ministerium nun reagiert, ist bislang offen. Thorsten Metzner

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