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Brandenburg: Offenes Feuer ist überall tabu

Das Landwirtschaftsministerium hat in fast allen Landkreisen die vierte und damit höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen. Rauchen, Feueranzünden und Grillen sind in den Wäldern streng verboten.

Das Landwirtschaftsministerium hat in fast allen Landkreisen die vierte und damit höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen. Rauchen, Feueranzünden und Grillen sind in den Wäldern streng verboten. Das gilt selbst für Bereiche in unmittelbarer Nähe eines Gewässers. Wer sich nicht daran hält, muss mit Ordnungsstrafen rechnen.

Ebenso dürfen Waldwege nicht mit Autos befahren werden. Auch das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf oder an Waldwegen ist untersagt. Zum einen kann sich der trockene Boden durch heiße Fahrzeugteile entzünden. Andererseits braucht die Feuerwehr im Fall eines Brandes freie Zufahrtswege zum Löschen der Flammen.

Auch bei der Bekämpfung von Waldbränden zählt jede Sekunde. Im Vorjahr trafen bei 75 Prozent aller Brände die Feuerwehren spätestens 15 Minuten nach ihrer Alarmierung am Gefahrenherd ein. Insgesamt gingen 2005 bei fast 200 großen Bränden rund 58 Hektar Wald in Flammen auf – der Sommer war allerdings feucht. Ste.

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