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Brandenburg: Ohrfeige für Vergewaltiger mit Bußgeld geahndet

Beim dritten Prozess um die Vergewaltigung ihrer Tochter waren der Mutter die Nerven durchgegangen. „Da kommt das Monster“, rief sie und sprang auf den Angeklagten zu.

Beim dritten Prozess um die Vergewaltigung ihrer Tochter waren der Mutter die Nerven durchgegangen. „Da kommt das Monster“, rief sie und sprang auf den Angeklagten zu. Dann ging ihre Hand, soviel ist unstrittig, bei der Attacke auf dem Gerichtsflur in Richtung Kopf des Mannes. Laut Staatsanwaltschaft hat sie ihn geohrfeigt. Gestern saß deshalb die Mutter auf der Anklagebank. Der Prozess aber endete mit einer salomonischen Entscheidung: Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt. Damit bleibt die 38-jährige Frau straffrei.

Der heute 30-jährige Mann hatte vor acht Jahren deren damals 13-jährige Tochter, die er aus der Nachbarschaft kannte, in ein leer stehendes Gebäude gelockt, vergewaltigt und geschwängert. Es folgte ein langes und für die Familie sehr belastendes Verfahren. Die Mutter habe dadurch sehr gelitten, sagte nun der Amtsrichter. Doch die Justiz könne solche Angriffe nicht dulden.

Der Anwalt der Mutter hatte erklärt, die Frau habe dem Mann damals lediglich die tief ins Gesicht gezogene Baseballmütze vom Kopf schlagen wollen, damit er sein Gesicht zeige. Der Peiniger ihrer Tochter war in einem ersten Prozess zu drei Jahren Haft, in einem zweiten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Inzwischen ist die im dritten Prozess verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten rechtskräftig. Im Verfahren gegen die Mutter trat der Mann jetzt als Nebenkläger auf. K. G.

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