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Pensionsansprüche: Appel sieht Fehler im Streit um Rentenanspruch Szymanskis

In der Affäre um die Pensionsansprüche des ehemaligen Infrastrukturministers und jetzigen Cottbuser Oberbürgermeister Frank Szymanski hat Staatskanzleichef Clemens Appel Fehler eingeräumt.

Potsdam - Diese Managementfehler schreibe er sich auch selbst zu, sagte Appel in Potsdam nach einer nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses im Landtag. Er werde prüfen, wie solche Dinge künftig hausintern besser gestaltet werden könnten. Zugleich kündigte Appel Gesetzesänderungen an. Der Fall Szymanski habe gezeigt, dass Beamten- und Ministergesetz nicht zusammen passten. Die Gesetzeslücke müsse geschlossen werden. Der Hauptausschuss erhalte dazu bis April einen Zwischenbericht. Der Gesetzentwurf solle im ersten Halbjahr 2007 vorgelegt werden.

Szymanski hatte am Montag seine Entlassungsurkunde als Minister erhalten und ist jetzt Oberbürgermeister in Cottbus. Durch den Wechsel vom Land in die Kommune verliert er nach Regierungsangaben seine Rentensprüche, die er sich früher als verbeamteter Lehrer, Schulleiter und Bildungsstaatssekretär erarbeitet hat. Deshalb wollte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) den 50-jährigen am Dienstag kurzzeitig als Staatssekretär reaktivieren, um ihn sogleich in den einstweiligen Ruhestand zu schicken.

Das Verfahren hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Platzeck verzichtete deshalb auf diesen Schritt. Er gab Szymanski stattdessen eine öffentlich-rechtliche Zusicherung, wonach er bei einem Ausscheiden aus dem Amt der Oberbürgermeisters als Staatssekretär in den Landesdienst zurückkehren kann.

Andere Lösung wäre möglich gewesen

Nach Angaben von Mitgliedern des Hauptausschusses stellte sich nun bei der Sitzung heraus, dass es noch eine andere Lösung gegeben hätte: Szymanski hätte nachversichert werden können. Allerdings wäre die Rente dann etwas geringer ausgefallen als bei der jetzigen Lösung und hätte erst nach dem Erreichen des Rentenalters gezahlt werden können.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linkspartei/PDS-Fraktion, Heinz Vietze, begrüßte die Aufgabe der bisherigen "Schutzbehauptung" der Regierung. Appel habe eingeräumt, dass Szymanski nicht in ein tiefes Loch gefallen wäre. Er erwarte, dass die Regierung die Sachlage jetzt nicht mehr falsch darstelle.

Neue Regelung nötig?

Zudem müsse die Rechtsstellung von Staatssekretären und Ministern einschließlich ihrer Versorgung zügig neu geregelt werden. Mit der von Appel erwähnten Streichung eines Satzes im Ministergesetz werde sich seine Fraktion dabei nicht begnügen, betonte Vietze. Für den Linkspartei-Politiker bleiben zudem Zweifel an der öffentlich-rechtlichen Zusicherung. Zwar habe Appel betont, dass sie auch bei einem Wechsel der Regierung Bestand hätte. Doch gebe es auch andere Wertungen zum Paragraf 38 im Verwaltungsverfahrensgesetz.

Appel betonte, die öffentlich-rechtliche Zusicherung sei an das Amt des Ministerpräsidenten und nicht an die Person Platzeck gebunden. Somit gelte sie auch nach einem möglichen Regierungswechsel auf Landesebene. Zugleich wies der Staatskanzleichef Berichte zurück, wonach infolge des Streits um die Pensionsansprüche die rot-schwarze Koalition auf der Kippe gestanden habe.

Nach Einschätzung von Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) hätte Szymanskis Situation schon viel früher gelöst werden müssen. Spätestens nach der Bekanntgabe seiner Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl im Sommer hätte geklärt werden können, was mit den bisher erworbenen Versorgungsansprüchen wird. Jetzt komme es darauf an, die Gesetzeslücken zu schließen. (Von Susann Fischer, ddp)

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