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Brandenburg: Polizei soll künftig Handys im Land orten dürfen

Potsdam - Brandenburgs Polizei soll größere Befugnisse erhalten. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag den von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegten Entwurf zur Verschärfung des Polizeigesetzes.

Potsdam - Brandenburgs Polizei soll größere Befugnisse erhalten. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag den von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorgelegten Entwurf zur Verschärfung des Polizeigesetzes. Danach soll die Polizei künftig Handys mit Peilgeräten orten und überwachen oder auch Autokennzeichen elektronisch erfassen dürfen. Die Videoüberwachung, die bislang probeweise an vier Orten im Land erfolgte, soll legalisiert werden. Allerdings dürfen Videokameras nur bei akuten Gefahrenlagen eingesetzt werden. Schönbohm erklärte, der Gesetzentwurf sei „ausgewogen“. Er versetze die Polizei in die Lage „ihre Aufgaben besser zu erfüllen“. Zugleich verteidigte er die umstrittenen Eingriffe zur Überwachung oder Unterbindung von Telefongesprächen. Auf diese Weise könne man im Extremfall beispielsweise Terroranschläge verhindern, bei denen Handys als Zünder eingesetzt werden. Auch bei Geiselnahmen könne das sinnvoll sein.

Die SPD-Innenexpertin, Britta Stark, hob hervor, dass wesentliche Einwände der Datenschutzbeauftragten berücksichtigt worden seien. So seien die Regelungen zur Nutzung des Handy-Ortungsgerätes „Imsi-Catcher“ und der Kennzeichenerfassung auf zwei Jahre befristet. Auch gebe es für die Telekommunikationsüberwachung strenge Auflagen. Dennoch sieht die SPD besonders bei der Handy-Ortung noch Beratungsbedarf. ma

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