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POSITION: Eltern haften für ihre Kinder

Es wäre falsch, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken

Dass der 13-jährige Berliner Adnan F. es bereits auf mehr als 100 Ermittlungsverfahren bei der Polizei bringt, hat erneut zu der immer wieder erhobenen Forderung geführt, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Damit sind zwar leider noch Stammtische zu gewinnen – aber keine kindlichen Intensivtäter vor kriminellen Karrieren zu bewahren. Fehlgelaufene Kindesbiografien zur Reparatur an die Justiz abschieben zu wollen, zeugen bestenfalls von Wertschätzung für die Leistungsfähigkeit der Jugendgerichte und -vollzugsanstalten, tatsächlich aber wohl eher vom Blick für den mühelosesten Weg. Ohne Mühe aber geht es nicht bei der Erziehung von Kindern, und Erfolgsgarantien gibt es noch weniger.

Ich bin dagegen, Mütter und Väter aus der Verantwortung für den erst zwölfjährigen Nachwuchs zu entlassen. Die bekannten Baustellenschilder „Eltern haften für ihre Kinder“ mögen juristisch problematisch sein – ich aber wünschte mir auf allen täglichen Lebensbaustellen noch viele mehr davon. Für die Erziehung ihrer Kinder sind zuerst und vor allem die Eltern zuständig. Bei Problemen müssen sie staatliche und gesellschaftliche Unterstützung bekommen. „Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr“ galt wohl noch nie so sehr wie heute. Am Elternsein scheitern viele, überwiegend aber jene Erwachsenen, die selbst das Ausfüllen dieser Rolle weder vorgelebt noch gelehrt bekamen. Kinder suchen sich solche Eltern nicht aus und ebenso wenig das übrige soziale Umfeld, in dem sie aufwachsen. Wollen wir die Kindheit von einigen Zwölfjährigen im Knast fortsetzen, weil sie das Pech hatten, im „falschen“ Elternhaus geboren zu sein? Und warum schnappen wir uns dann nicht konsequenterweise auch gleich die zehnjährigen Diebe, Schläger und Vandalen?

Nein, es gibt zur Ertüchtigung der Eltern keine Alternative. Hier liegen in der gesellschaftlichen Einflusssphäre zwischen Nachbarschaft, Schule, Hort, Sportverein und Jugendamt noch viele Reserven. Eltern, die sich nicht helfen lassen, die ihre Erziehungsverantwortung schuldhaft vernachlässigen, müssen viel spürbarer als bisher üblich zur Verantwortung gezogen werden. Und bei Eltern, die unverschuldet das Wohl ihrer Kinder in Gefahr bringen, ist unterstützend ins Sorgerecht einzugreifen. Sie bleiben in die Erziehung eingebunden, auch wenn der Staat sich nunmehr einmischt. Nicht der Strafrichter ist hier gefragt, sondern der Familienrichter. Paragraf 1666 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – ist die Zentralvorschrift des zivilrechtlichen Kinderschutzes und die unmittelbare Umsetzung des staatlichen Wächteramtes. Eine Vernachlässigung des Kindes im Sinne dieser Regel liegt auch dann vor, wenn die heranwachsenden Kinder – unabhängig vom Strafmündigkeitsalter – außer Kontrolle der Eltern geraten, etwa indem sie Straftaten begehen.

Der Staat kann im Leben eines Zwölfjährigen nicht überall sein, Eltern (beinahe) schon. Also muss der Staat dafür sorgen, dass die Eltern ihre Kontrolle zurückerlangen. Was zu diesem Zweck geregelt wird, wirkt zudem über den Anlass hinaus: Wenn der Richter erzieherische Maßnahmen gegen den delinquenten Sohn anordnet und damit zugleich die Erziehungsfähigkeit der Eltern trainiert, profitieren davon auch seine jüngeren Geschwister.

Nur wenn alles nicht hilft, müssen Eltern die Erziehungsverantwortung vorübergehend vollständig an Profis übergeben, so früh wie möglich und schlussendlich auch in geschlossenen Heimen mit klarer therapeutischer Ausrichtung. Auch dafür brauchen wir eine frühere Strafmündigkeit nicht. Ein geschlossenes Heim ist keine Jugendstrafanstalt mit anderem Eingangsschild. Geschlossene Heime gibt es zu wenige – wenngleich wir nicht so viele brauchen, wie uns die Schlagzeilen von kriminellen Kindern glauben machen. Der Anteil delinquenter Kinder an allen Tatverdächtigen geht in Brandenburg seit Jahren zurück, von 7,1 Prozent im Jahr 1999 auf 3,3 Prozent im Jahr 2005. Knapp ein Drittel ist mit Ladendiebstählen aufgefallen, 20 Prozent mit Sachbeschädigungen und 14 Prozent mit Körperverletzungen. Was die Rufer nach der früheren Strafmündigkeit wohl übersehen: Nicht nur gegen die wenigen kindlichen Mehrfachtäter, auch gegen die vielen kleinen Schokoladendiebe müsste die Staatsanwaltschaft fortan ermitteln; Offizialdelikte lassen anderes als diese Gleichbehandlung nicht zu. Das nenne ich: mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Beate Blechinger (CDU) ist Justizministerin des Landes Brandenburg.

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