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Brandenburg: Potzlow-Prozess: Anwalt gegen Haft Plädoyer im Mordfall Schöberl

Neuruppin. Er sprach überraschend kurz und will nicht einmal eine Haftstrafe akzeptieren: Im ersten Plädoyer der Verteidigung im Prozess zum Mord an dem 16-jährigen Marinus Schöberl hat Rechtsanwalt Ulrich Drewes für den Angeklagten Sebastian F.

Von Frank Jansen

Neuruppin. Er sprach überraschend kurz und will nicht einmal eine Haftstrafe akzeptieren: Im ersten Plädoyer der Verteidigung im Prozess zum Mord an dem 16-jährigen Marinus Schöberl hat Rechtsanwalt Ulrich Drewes für den Angeklagten Sebastian F. (18) lediglich „Zuchtmittel und/oder Erziehungsmaßnahmen“ gefordert – also eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit. Sein Mandant habe bei der Tat im Dorf Potzlow nur zwei gefährliche Körperverletzungen begangen, sagte der Verteidiger der Jugendkammer des Landgerichts Neuruppin. Außerdem beschuldigte Drewes in seinem halbstündigen Plädoyer die Staatsanwaltschaft, sie habe über die Medien eine Vorverurteilung aller drei Angeklagten bewirkt. Mit dieser „Stimmungsmache auf niedrigstem Niveau“ habe die Anklagebehörde das Menschenrecht der Unschuldsvermutung „nachhaltig verletzt“. Damit sei von Anfang an kein faires Verfahren möglich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte, wie berichtet, in ihrem Plädoyer für Sebastian F. neun Jahre und acht Monate Jugendhaft wegen versuchten Mordes verlangt. Das angeklagte Brüderpaar Marco (24) und Marcel S. (18) sei hingegen schuldig, Marinus Schöberl ermordet zu haben. Für Marco S. fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft, bei Marcel S. die Jugendhöchststrafe, zehn Jahre. In der Anklageschrift war auch Sebastian F. Mord vorgehalten worden – doch ließ sich im Prozess nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht nachweisen, dass Sebastian F. tatsächlich an der Tötung von Marinus Schöberl mitgewirkt hat. Das Opfer war in der Nacht zum 13. Juli 2002 von den drei Rechtsextremisten mit Schlägen und Tritten traktiert worden. In einem Stall in Potzlow wurde Schöberl gezwungen, in die Betonkante eines Schweinetrogs zu beißen. Anschließend sprang Marcel S. auf den Hinterkopf des Opfers. Später wurde Schöberl in einer Jauchegrube verscharrt.

Nach Auffassung von Drewes hat Sebastian F. lediglich zu Beginn bei den Misshandlungen mitgemacht. Die drei Schläger und ihr Opfer hatten im Dorf Strehlow in einer Wohnung zusammen mit drei Erwachsenen gezecht. Marco S. fing dann an, Marinus Schöberl zu schlagen und zwang ihn, sich als „Jude“ zu bezeichnen. Anschließend wurde Schöberl längere Zeit misshandelt. Sebastian F. soll laut Staatsanwaltschaft auf ihn uriniert haben. Außerdem habe F. so heftig zugeschlagen, dass Schöberl mit seinem Stuhl nach hinten fiel. Verteidiger Drewes meinte jedoch, ohne Details zu nennen, „das war nicht wesentlich mehr als eine Kabbelei“. Nachdem die drei Angeklagten mit Schöberl zu den Stallungen gefahren seien, habe F. auch nur aus Angst vor den Brüdern S. zu Schöberl gesagt, er solle in den Trog beißen.

Am 2. Oktober sollen die anderen beiden Verteidiger plädieren.

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