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Brandenburg: Prozess gegen Rechnungshofvize: Ende nicht absehbar Urteilsverkündung wurde überraschend verschoben Beobachter rechnen mit anschließender Revision

Potsdam - Den „Fall Hülsmann“ und damit auch den Machtkampf an der Spitze des Brandenburger Landesrechnungshofes wird wohl erst der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Potsdamer Landgericht ist sich selbst nach mehrmonatiger Verhandlung unsicher, ob es den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Arnulf Hülsmann wegen Betruges verurteilen oder den 57-Jährigen freisprechen soll.

Potsdam - Den „Fall Hülsmann“ und damit auch den Machtkampf an der Spitze des Brandenburger Landesrechnungshofes wird wohl erst der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Potsdamer Landgericht ist sich selbst nach mehrmonatiger Verhandlung unsicher, ob es den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Arnulf Hülsmann wegen Betruges verurteilen oder den 57-Jährigen freisprechen soll. Die für den gestrigen Freitag angesetzte Urteilsverkündung in dem spektakulären Fall, der in der Geschichte der Rechnungshöfe der Bundesrepublik einmalig ist, wurde völlig überraschend vertagt.

Der zweithöchste Rechungsprüfer des Landes ist angeklagt, weil er bei der Abrechnung von Dienstreisen über Jahre getrickst haben soll. Bei einer Überprüfung wurden Ungereimtheiten in rund 200 Fällen festgestellt, so dass zunächst von einem Schaden von 45000 Euro die Rede war. Zur Anklage brachte die Generalstaatsanwaltschaft aber nur 13 Fälle zwischen 1995 und 2001, durch die dem Land ein Schaden von rund 4500 Euro entstanden sein soll. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte dafür eine Geldstrafe von 30000 Euro – womit Hülsmann vorbestraft wäre. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Gericht jedoch sieht noch „erheblichen Beratungsbedarf“, sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Jörg Thiemann gestern – und warb um Verständnis. „Besonders der Angeklagte, der nervlich sehr angespannt ist und Klarheit will, tut mir leid.“ Neuer Termin der Urteilsverkündung sei der kommende Dienstag. Allerdings wollen im Fall einer Niederlage sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung eine Revision prüfen und vermutlich, so erwarten Prozessbeobachter, auch einlegen. Die Auseinandersetzung, die dem Image des Rechnungshofes bereits erheblich schadet, würde sich noch Jahre hinziehen.

Sollte der seit 2003 vom Dienst suspendierte Hülsmann freigesprochen werden, wäre das eine schwere Niederlage für Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue. Diese hatte mit einer Strafanzeige die Ermittlungen gegen ihren Stellvertreter Hülsmann ausgelöst, der ihr im Gegenzug einen „persönlichen Feldzug“ und „Mobbing“ vorwarf. Das Verhältnis zwischen Präsidentin und Vize galt allerdings bereits vor der Affäre als zerrüttet. Und im Landtag gibt es Stimmen in allen Parteien, die das Vorgehen der Präsidentin gegen ihren Vize für überzogen halten.

Hülsmann selbst hatte die Hauptverhandlung eigentlich nutzen wollen, um die Vorwürfe restlos auszuräumen. Das gelang ihm nach Auffassung von Prozessbeobachtern jedoch nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft wies ihm nach, dass manche Angaben in den strittigen Abrechnungen objektiv falsch waren, obwohl gerade Hülsmann am Rechnungshof als besonders penibler Prüfer gilt. Was ihm zum Verhängnis werden könnte, ist die eigene Sammelwut: Hülsmann hatte persönliche Kassenbelege von Supermärkten und Tankquittungen über Jahre hinweg archiviert. Für die Staatsanwaltschaft dienten genau diese Belege als Beweis, dass Hülsmann in den Abrechnungen falsche Angaben machte, sich zu bestimmten Daten und Zeiten zum Teil hunderte Kilometer entfernt aufhielt. Hülsmann selbst schloss zwar Fehler nicht mehr aus, bestritt aber energisch jeden Vorsatz.

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