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Prozess: Mord in Templin: Angeklagter sammelte Nazi-Devotionalien

Der Vorsitzende Richter im Prozess gegen zwei Angeklagte, die einen Obdachlosen brutal ermordet haben sollen, hatte Zweifel geäußert, dass zwischen der Gesinnung der einschlägig bekannten Rechtsextremisten und der Tat ein Zusammenhang besteht. Darauf konterte am Donnerstag der Anwalt der Ehefrau des Toten mit einem umfangreichen Beweisantrag.

Von Frank Jansen

Neuruppin - Im Prozess um die Tötung eines alkoholkranken Mannes in Templin bleibt offen, ob den beiden Angeklagten ein rechtsextremes Motiv nachzuweisen ist. Nachdem in der vergangenen Woche der Vorsitzende Richter der Jugendkammer am Landgericht Neuruppin Zweifel an einem Zusammenhang zwischen der Gesinnung der einschlägig bekannten Rechtsextremisten und der Tat vom Juli 2008 geäußert hatte, konterte am Donnerstag der Anwalt der Ehefrau des Toten mit einem umfangreichen Beweisantrag. Anhand von Ermittlungsakten schilderte er, dass die Polizei in der Wohnung des Angeklagten Sven P. reichlich braune Devotionalien gefunden hatte.

An einer Tür klebte ein Plakat mit dem Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der heute eine Ikone der Neonaziszene ist. An einer Wand hing eine Fahne mit der Aufschrift „Skrewdriver“ – dabei handelt es sich um eine britische Rechtsrock-Band, die als Keimzelle der internationalen Nazi-Skinhead-Bewegung „Blood & Honour“ gilt. Der deutsche Ableger ist verboten. Die Beamten entdeckten außerdem CDs rechtsextremer Bands, mit Hakenkreuzen verziert, ein Emblem der NPD und weitere Szene-Utensilien.

Der Anwalt verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001. Der BGH hatte darin betont, dass eine Gesinnung, „die Lust an körperlicher Misshandlung und willkürliches Aufwerfen zum Herrn über die körperliche Unversehrtheit anderer zum Inhalt hat“, als niedriger Beweggrund gewertet werden muss. Ein niedriger Beweggrund ist ein typisches Merkmal für Mord. Im Fall Templin wirft die Staatsanwaltschaft Sven P. und dem Mitangeklagten Christian W. vor, sie hätten aus ihrer rechten Gesinnung heraus das alkoholkranke Opfer verachtet und zu Tode geprügelt. In der Anklage heißt es zudem, Sven P. habe vor der Tat „Sieg Heil“ gebrüllt. Der Prozess wird am 12. März fortgesetzt. Frank Jansen

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