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Brandenburg: Psychiater erklärt Schmökel für schuldfähig

Gutachten vor Gericht präsentiert / Schwerverbrecher bestreitet erneut Mordabsicht: „Ich habe Grünen Star“

Neuruppin. Weiterhin psychiatrische Klinik im Maßregelvollzug oder normale Haftanstalt? Der Gewaltverbrecher Frank Schmökel verließ gestern abend den Gerichtssaal in Neuruppin kopfschüttelnd und ziemlich geknickt. Denn ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem 40-Jährigen zwar eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ und eine „multiple Störung der Sexualpräferenz“. Aber ob diese tatsächlich eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nach sich ziehen, bleibt offen.

Zumindest für den dreifachen versuchten Totschlag bei seiner Flucht während eines Besuchs bei der Mutter im Oktober 2000 stellte Gutachter Professor Norbert Konrad keine affektive Handlung fest: Es sei dort zu keiner „aggressiven Aufladung“ der Stimmung gekommen, selbst wenn sich die Mutter nach Schmökels Angaben abfällig über seine Tochter geäußert haben könnte.

Spannend bleibt die Beurteilung des Geschehens in der Strausberger Bungalowsiedlung am 2. November 2000. Laut Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft von Raubmord aus. Schmökel soll auf seiner Flucht vor der Polizei den 60-jährigen Rentner Johannes Berger erschlagen haben, um mit dessen Auto zu fliehen. Der Angeklagte selbst offerierte an einem früheren Verhandlungstag eine andere Version. Er habe auf dem Grundstück ein kleines Mädchen vermutet, das er schlagen und missbrauchen wollte. Erst als plötzlich ein Mann vor ihm stand, habe er zugeschlagen. Der Rentner überlebte die Attacke mit einem Spaten nicht. Um diese Version zu stützen, erzählte Schmökel gestern von einem Augenleiden: „Ich bin am Grünen Star erkrankt und nehme deshalb Tropfen. Auf der Flucht hatte ich keine Tropfen dabei und außerdem zerbrach noch meine Brille, sodass ich von meinem Versteck auf dem Nachbargrundstück die Rentnerin mit einem jungen Mädchen verwechselte. Da muss ich jetzt selbst über mich lachen.“ Auf dem Grundstück der Bergers hatte sich zu keiner Zeit ein Mädchen aufgehalten.

„Bis zum Auftauchen des Rentners könnten die Handlungen als Drang zur Umsetzung der perversen sexuellen Bedürfnisse gewertet werden“, urteilte Gutachter Konrad. „Das wäre die Voraussetzung für eine weitere Einweisung in den Maßregelvollzug.“ Doch für das Einschlagen auf den Rentner mit dem Spaten könne Schmökel keine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert werden.

Die dissoziale Entwicklung des Angeklagten begann laut psychologischem Gutachten schon im frühen Kindesalter. „Frank Schmökel fehlte nach der Scheidung seiner Eltern eine positiv erlebbare männliche Identifikationsfigur“, stellte Konrad fest. „Damals war er gerade neun Jahre alt.“ Fortwährend habe er sich herzlos und ohne Schuldbewusstsein gezeigt. In die Jugendzeit fällt auch der Ausgangspunkt für seine gestörte sexuelle Entwicklung. „Er erlebt sich selbst als Sadistenschwein“, sagte Konrad. Ausgeprägt sei die pädophile Neigung. Dabei entwickle er sadistische Tendenzen. Leiden, Demütigungen, Züchtungen und Schreie von Mädchen riefen bei ihm sexuelle Erregungen hervor. Diese Störungen sind nach Einschätzung des Gutachters nicht therapierbar.

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