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Brandenburg: Ratlosigkeit über Machtkampf im Landesrechnungshof Präsidentin von Aue schweigt zu Vorwürfen gegen ihren Vize

Potsdam. Brandenburgs Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue hüllt sich weiter in Schweigen, während der Hof durch die Betrugsvorwürfe gegen ihren Vize Arnulf Hülsmann und den Machtkampf in der Führungsspitze derzeit lahm gelegt ist.

Potsdam. Brandenburgs Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue hüllt sich weiter in Schweigen, während der Hof durch die Betrugsvorwürfe gegen ihren Vize Arnulf Hülsmann und den Machtkampf in der Führungsspitze derzeit lahm gelegt ist. Im Hauptausschuss des Landtages lehnte von der Aue am Donnerstag jeden Kommentar ab - und verwies im Anschluss auch vor Journalisten auf die „laufenden Verfahren".

Im Landtag wächst unterdessen die Ratlosigkeit über Auswege aus der Krise. Die Union, die in den letzten Tagen beide Seiten zur Mäßigung aufgefordert, einen Schlichtungsversuch von Landtagspräsident Herbert Knoblich verlangt und sogar von einer Rufmordkampagne gegen Hülsmann gesprochen hatte, schwenkte gestern ebenfalls auf eine zurückhaltende Linie um: CDU-Fraktionschefin Beate Blechinger ließ erklären, sie werde sich vor Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht äußern. Zuvor hatten SPD und PDS die Union aufgefordert, die „Demontage des Rechnungshofes durch irrige Forderungen“ zu beenden. Die Politik habe sich in juristische Untersuchungen nicht einzumischen, sagte SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch. Gegen Hülsmann, der sich Reisekosten von bis zu 45 000 Euro erschlichen haben soll, läuft ein Strafverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft sowie ein Disziplinarverfahren. Eine Schlichtung sei bei laufenden Verfahren irrig, hieß es am Hof. Von der Aue sei zur Strafanzeige verpflichtet gewesen. Fritsch äußerte sich erneut besorgt, dass die Arbeitsfähigkeit der Finanzkontrollbehörde beeinträchtigt sei und sprach sich dafür aus, das Brandenburgische Rechnungshofgesetz so zu novellieren, dass die Führungsspitze des Hofes nicht mehr wie bisher auf Lebenszeit gewählt wird. Er verwies auf das Verfassungsgericht, wo die Amtszeit der dortigen Richter auf einige Jahre begrenzt ist. Auswirkungen auf die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Hülsmann und von der Aue hätte die Novelle allerdings keine. Von der Aue und Hülsmann sind - wie auch die anderen Mitglieder des Großen Kollegiums - vom Landtag auf Lebenszeit gewählt. Sie genießen richterliche Unabhängigkeit. Und es gilt das Rückwirkungsverbot. Dies heißt, dass Hülsmann nur seinen Posten räumen müsste, wenn er von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Erhielte er einen Strafbefehl, wäre der Vizepräsident einer der wichtigsten Behörden Brandenburgs zwar vorbestraft - könnte aber sein Amt weiter ausüben.

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