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Rechtsextremismus: Erst Hassgesänge auf CD, dann Schweigen vor Gericht

Neonazi-Musiker mussten sich am Montag vor Gericht wegen Volksverhetzung und der verwendung verantworten. Die Angeklagten haben mindestens 460 CDs mit brutalen und rechtsextremen Texten vertrieben.

Die Texte waren nicht nur brutal, sondern immer wieder rechtsextremistisch: Fast sieben Jahre nach Beginn der Ermittlungen müssen sich seit Montag drei mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Rockband "Deutsch, Stolz, Treu" (D. S. T.) vor dem Landgericht verantworten. Es geht um die Herstellung und Verbreitung von mindestens 460 CDs mit Gesängen voller Hass und Hetze. Die Angeklagten seien für Text, Musik und Layout der Scheiben verantwortlich gewesen. Sie sind der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.

Die Rockband wurde 1994 gegründet. Nach Einschätzung des Berliner Verfassungsschutzes zählt sie zu den populärsten Musikgruppen der rechten Szene. Schon mehrfach gingen Ermittler gegen die Gruppe vor. Vor knapp zwei Jahren kam es zu einer bundesweiten Durchsuchungsaktion. Die Beamten beschlagnahmten hunderte CDs, mehrere Computer, T-Shirts mit strafbarem Aufdruck und eine scharfe Waffe mit Munition. Doch die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Urheber der rassistischen Hass tiraden gestalten sich schwierig. "Wir haben es mit einer sehr engen Organisationsstruktur zu tun", sagte die Staatsanwältin am Rande des Prozesses. Und es herrsche das große Schweigen: "Keiner sagt etwas." So war es auch im Gerichtssaal. Die 35 bis 39 Jahre alten Angeklagten – darunter ein Beamter eines Bezirksamtes – verweigerten die Aussage, dann schwieg auch der erste Zeuge. Auch gegen ihn läuft im Zusammenhang mit der Produktion einer im Dezember 2005 erschienenen CD der Band ein Verfahren.

Die Angeklagten sollen bei der Produktion der CD aus dem Jahr 2002 finanziell durch Mitglieder einer europaweit agierenden Skinheadorganisation unterstützt worden sein. Die CDs seien dann für zehn Euro veräußert worden. Die Polizei kam dem Verkauf durch einen Hinweis auf die Spur. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. (K. G.)

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