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Rechtsstreit: Rocker klagen gegen Verbot ihres Klubs

Mitglieder des Chicanos MC Barnim fechten das Ende August vom Potsdamer Innenministerium verhängte Verbot an.

Eberswalde - Gegen die Zwangsauflösung haben sie bereits am 7. September Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Wann der zuständige 1. Senat des Gerichts sich damit befasst, ist offen. Wenn die schriftliche Begründung der Klage vorliegt, muss dem Potsdamer Innenministerium die Möglichkeit zur Erwiderung gegeben werden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte am 24. August mit den Chicanos erstmals einen Rockerklub im Land verboten und dies mit dessen kriminellen Zielen und Machenschaften begründet. Bei der Razzia im Eberswalder Vereinsheim und in rund 20 Wohnungen im Barnim, im Raum Potsdam sowie in Berlin fanden Ermittler mehr als 10 000 Euro Bargeld und Waffen: Pistolen, Samuraischwerter, Wurfsterne und Schlagringe. Es war das bundesweit vierte Verbot überhaupt, erst zwei hatten vor Gerichten Bestand.

Die Chicanos MC Barnim zählen zu den Bandidos, die sich wiederum mit den Hells Angels in der Hauptstadtregion einen erbitterten Kampf liefern, bei dem in Berlin Mitte August ein Rocker getötet wurde. Es geht um die Vormacht in der Türsteherszene, um Geschäfte mit Drogen, Waffen und im Rotlichtmilieu. Intern gelten die Chicanos als gewaltbereite Handlanger, viele haben nicht mal einen Motorradführerschein. In Eberswalde hatten sich Ermittlern zufolge Unterweltgrößen den rivalisierenden Rockerbanden angeschlossen. Die Chicanos waren durch Körperverletzung, Drogen- und illegalen Waffenbesitz, Nötigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz aufgefallen. Auch nach dem Verbot hat die Polizei in den vergangenen Wochen die verfeindeten Rocker mit Razzien unter Druck gesetzt. axf

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