zum Hauptinhalt

Brandenburg: Richterwahlen bleiben trotz Fehlers gültig

Karlsruhe Richterernennungen in Brandenburg bleiben trotz formeller Fehler bei der Wahl des Richterwahlausschusses wirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Karlsruhe Richterernennungen in Brandenburg bleiben trotz formeller Fehler bei der Wahl des Richterwahlausschusses wirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er wies damit die Rüge eines Beschwerdeführers zurück, wonach Richterstellen in Brandenburg seit 1993 ohne rechtliche Grundlage besetzt wurden.

Hintergrund ist ein Widerspruch zwischen dem Brandenburger Richtergesetz und einer dazugehörigen Rechtsverordnung. Diese sieht zur Besetzung des Richterwahlausschusses eine Personenwahl vor, das Gesetz dagegen schreibt eine Verhältniswahl mit Namenslisten vor. In dem Wahlausschuss sind acht Landtagsabgeordnete, drei Richter und ein Rechtsanwalt vertreten. Sie werden vom Landtag gewählt. Zuvor gibt es eine Vorauswahl in der Richterschaft, und diese Wahl ist seit 1993 im Widerspruch zum Gesetz erfolgt. Die Beschwerdeführer folgerten daraus die Unwirksamkeit der von dem Ausschuss vorgenommenen Richterwahlen.

Der Bundesgerichtshof erachtet dies für unbegründet. Nach Bundesrecht werde der Richter durch die Aushändigung einer Urkunde ernannt. Die Unstimmigkeiten zwischen dem Richtergesetz und der dazugehörigen Verordnung führten nicht zur Unwirksamkeit dieser Ernennungen. Auch die bisherige Justizministerin Barbara Richstein (CDU) hatte bei Bekanntwerden der Unstimmigkeiten diese Auffassung vertreten. ddp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false