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Rockerkrieg: Pistole gegen Pfefferspray

Weil er auf ein verfeindetes Bandenmitglied der "Bandidos" schoss, wandert ein 36-jähriger Rocker nun für mehr als vier Jahre ins Gefängnis. Das Gericht glaubte dem Mann nicht, aus Notwehr gehandelt zu haben.

Neuruppin - Der 36-jährige Bernd K. konnte nach dem Richterspruch noch lachen. Dabei hatte die Große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin den früheren Türsteher aus Berlin-Reinickendorf gestern zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt – für versuchten Totschlag, fahrlässige Körperverletzung und illegalen Waffenbesitz. Der Vorsitzende Richter der Kammer, Gerd Wegner, erklärte in seiner Urteilsbegründung, Hintergrund der Taten seien Streitigkeiten um Gebietsansprüche der rivalisierenden Motorradclubs (MC) Bandidos und Red Devils im Raum Hennigsdorf (Oberhavel) gewesen.

Bernd K. habe zur Mittagszeit des 6. Juli 2008, eines Sonntags, an einer Kreuzung in Hennigsdorf als Beifahrer aus einem Wagen heraus auf die Insassen eines neben ihm stehenden Autos geschossen, befand das Gericht. Dabei traf er einen wegen Datenschutzvergehen verurteilten und als Bandidos-Sympathisant bekannten Polizisten aus Berlin. Das Opfer wurde nur leicht verletzt, das Projektil verfehlte jedoch eine Schlagader unterhalb des Schlüsselbeins nur knapp, andernfalls wäre der Mann wohl noch am Tatort verblutet, so Richter Wegner. Rene W. (28), der mitangeklagte Fahrer und Kumpan von Bernd K., wurde freigesprochen, allerdings nicht „aus Überzeugung“, wie die Strafkammer betonte.

Beide waren am Tattag in Hennigsdorf unterwegs und hatten nach Überzeugung des Gerichts den Wagen eines Bandidos-Mitglieds erkannt, das ihnen bereits mehrfach aufgefallen war. An der Kreuzung hielt W. auf einer Abbiegerspur direkt neben dem Auto, es kam zu einem Wortgefecht. Als der Beifahrer der Bandidos nach einem Pfefferspray griff, holte Bernd K. einen Revolver hervor und drückte ab. Die Red Devils, deren Mitglied K. ist, werden dem Hells Angels MC zugerechnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision des Verfahrens möglich. Verteidiger Herbert Hedrich hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert, als Grund nannte er Notwehr. Rene W. sei bereits mehrmals von Mitgliedern der Bandidos bedroht und angegriffen worden, auf ihn sei auch geschossen worden, er habe ständig Angst um sein Leben gehabt. „Das ganze Programm hat er hinter sich“, so Hedrich. Daher sei sein Mandant in diesem Fall davon ausgegangen, dass eine Pistole statt einer Pfefferspraydose auf ihn gerichtet wird. „Ich habe nie die Konfrontation gesucht“, erklärt Bernd K. in einem Schlusswort.

Das Gericht wollte dieser Darstellung nicht folgen, die Angaben der Anklagten seien widersprüchlich. Zwar glaubte die Kammer, dass Bernd K. nach mehreren Anschlägen in „permanenter Furcht“ gelebt und sich deshalb einen Revolver besorgt habe. Besser wäre es aber gewesen, sich aus der Rockerszene zurückzuziehen und Schutz bei der Polizei zu suchen, mahnte Richter Wegner.

Überhaupt hatte die Kammer in dem Verfahren an elf Prozesstagen seit Ende 2008 mit allerlei Problemen zu kämpfen. Denn selbst die Opfer hätten kaum zur Aufklärung des Falls beigetragen, befand Wegner. Die Mitglieder der verfeindeten Rockerbanden zögen es vor, solche Dinge „unter sich“ zu regeln. Die Tatwaffe, ein Revolver Kaliber 5,6 Millimeter, wurde nicht gefunden, ebenso das Pfefferspray der Bandidos.

In Brandenburg und Berlin kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Rockerclubs, die sich Einflussgebiete für den Drogenhandel, Wachschutzfirmen und Türsteherdienste streitig machen. Seit 2006 war von einem regelrechten Rockerkrieg die Rede, bei Durchsuchungen findet die Polizei regelmäßig Waffen. Alexander Fröhlich

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