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Schönefeld: "Am Nachtflugverbot wird nicht gerüttelt"

Die öffentliche Diskussion über den Lärmschutz geht in seine letzte Runde. Bis zum 25. April können die Bürger ihre Einwände vorlegen. Der brandenburgische Infrastrukturminister Reinhold Dellmann bekäftigte indes, dass im Kern am Flugverbot nicht gerüttelt wird.

Im Planfeststellungsverfahren zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) können Betroffene ab 7. April ihre Einwände vortragen. Bis zum 25. April seien zwölf Erörterungstermine in Schönefeld anberaumt, kündigte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) an. Bei Bedarf könnten weitere Termine angesetzt werden. Die Anhörung betreffe das Lärmschutzkonzept des BBI. Dazu waren 36.500 Stellungnahmen von 12.300 Privatpersonen sowie 42 öffentlichen Trägern und Verbänden eingegangen.

Bei dem Verfahren geht es um die Frage, wie viele Flüge in den sogenannten Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr sowie von fünf bis sechs Uhr zulässig sind. In einem Gutachten des Flughafens seien 87 Flüge in dieser Zeit planmäßig vorgesehen. Das  Bundesverwaltungsgericht hatte den Bau des BBI unter Auflagen genehmigt. Dazu gehören das Nachtflugverbot zwischen null und fünf Uhr. "Daran werde nicht gerüttelt", sagte Dellmann.

Nach der Anhörung werden die Ergebnisse den Angaben zufolge ausgewertet. Der Planfeststellungsbeschluss soll 2009 vorliegen. Dellmann verwies darauf, dass es Klagen gegen den Beschluss geben könne. "Die Zeit bis zur Eröffnung 2011 wird jedoch ausreichen, alles gerichtlich abzuklären", sagte er. Andernfalls dürfe nur von sechs bis 22.00 Uhr geflogen werden. (ml/ddp)

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