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Brandenburg: Schwarzarbeit:Haftstrafe für Unternehmer

Frankfurt (Oder) Ermittlungen der Frankfurter Zolleinheit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit haben dazu geführt, dass ein Berliner Unternehmer ins Gefängnis muss. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte den 44-Jährigen wegen Sozialversicherungsbetrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wie das Hauptzollamt mitteilte.

Frankfurt (Oder) Ermittlungen der Frankfurter Zolleinheit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit haben dazu geführt, dass ein Berliner Unternehmer ins Gefängnis muss. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte den 44-Jährigen wegen Sozialversicherungsbetrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wie das Hauptzollamt mitteilte. Zudem muss er Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben in Höhe von fast einer Million Euro nachzahlen.

Der Berliner Unternehmer habe in den vergangenen Jahren in mehreren ostdeutschen Städten immer wieder Firmen gegründet, die als Subunternehmen im Baugewerbe auftraten, sagte ein Zollsprecher. Obwohl er bis zu 72 Mitarbeiter beschäftigte, habe er nur für drei Arbeitnehmer Sozialbeiträge abgeführt. Die seit dem Jahr 2000 andauernden Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seien außerordentlich kompliziert gewesen, da der 44-Jährige immer wieder Namen und Sitz der Firmen änderte und „Strohmänner“ einsetzte. ddp

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