zum Hauptinhalt

Brandenburg: Seelische Brüche

Im Prozess um ein verhungertes Kind in Frankfurt macht ein Gutachter auch dem Jugendamt Vorwürfe

Frankfurt (Oder) - Die Eltern des im Alter von sechs Monaten in Frankfurt (Oder) verhungerten Jungen sind für ihre Tat voll schuldfähig. Zwar stellte der psychiatrische Gutachter gestern vor dem Frankfurter Landgericht bei der 20-jährigen Mutter Ulrike D. eine „erhebliche Reifeverzögerung“ und „schwere seelische Brüche“ in der Entwicklung fest. Auch jetzt leide sie unter „schweren Depressionen“. Aber für eine „krankhafte seelische Störung“ im Zeitraum zwischen der Geburt und dem Tod des Kindes gebe es keine ausreichenden Hinweise. Auch für den 21-jährigen Vater traf der Facharzt für Psychiatrie, Thomas Kasten, eine solche Einschätzung. Die Staatsanwaltschaft wirft den Eheleuten vor, ihren Sohn durch Unterlassung ermordet zu haben. Sie gaben dem kleinen Florian so wenig Nahrung, dass der gesund zur Welt gekommene Junge an Abmagerung starb. Beide Angeklagten hatten im Laufe des Prozesses die Vernachlässigung eingeräumt.

Der Gutachter beklagte gestern ein „gewisses Versagen“ des Jugendamtes der Stadt Frankfurt (Oder). Es habe eine frühere Beziehung der Angeklagten im Alter von 15 Jahren zu einem 32-jährigen Mann „realitätsfremd“ eingeschätzt und nichts dagegen unternommen. „Hier hätte das Jugendamt konsequent einschreiten müssen“, sagte Thomas Kasten. Während des Prozesses hatte der arbeitslose Mann aus einem Frankfurter Vorort sexuelle Beziehungen zu der damals 15-Jährigen zugegeben, weshalb die Staatsanwaltschaft jetzt gegen ihn wegen Missbrauchs ermittelt. Er selbst war sich nach eigenen Angaben keiner Schuld bewusst, weil sich das Jugendamt nach seiner Schilderung während des dreijährigen Zusammenlebens mit Ulrike D. fast wöchentlich bei ihm umgesehen hatte. Während dieser Zeit schied die heutige Angeklagte aus der Schule mit dem Zeugnis der 9. Klasse aus und brach die Berufsausbildung ab.

Zu dem mehr als doppelt so alten Mann war Ulrike D. vor ihrer alkoholkranken Mutter geflüchtet. Beide litten damals unter der Scheidung, nachdem sich der Vater und Ehemann in eine andere Frau verliebt hatte. Damit verbunden war ein Umzug von Mutter und Tochter aus dem beschaulichen Zittauer Gebirge in die Stadt Frankfurt, wo Ulrikes Großvater wohnte. Ulrike D., so stellte der Gutachter fest, habe die Trennung ihrer Eltern, die sie im Alter von anderthalb Jahren adoptiert hatten, „nicht verkraftet“.

Der Verteidiger von Ulrike D., Matthias Schöneburg, bemängelte, dass das Jugendamt mit dem 18. Geburtstag sämtliche Kontakte zu seiner Mandantin abgebrochen habe. „Es war wohl froh, einen Problemfall losgeworden zu sein.“ Die Meinung des Amtes, Ulrike D. hätte einen Antrag auf weitere Unterstützung stellen müssen, nannte der Anwalt „wenig plausibel“.

Ulrike D. zog mit 18 Jahren aus der Wohnung ihres Liebhabers aus und begann eine Beziehung mit Manuel D., den sie aus der Förderschule kannte. Innerhalb weniger Wochen zogen sie zusammen, heirateten und bekamen das Kind. Doch sie war der Verantwortung nicht gewachsen, verlor jede emotionale Bindung und überließ die Versorgung des Babys ihrem Mann, der sich aber in seinen neuen Hausmeisterposten stürzte. Während die Mutter den ganzen Tag am Computer oder vor dem Fernseher verbrachte und sich um die Haustiere kümmerte, schrie das Kind im Nebenzimmer vergeblich um Essen und Trinken.

Am Freitag soll das Urteil gesprochen werden. Claus-Dieter Steyer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false