zum Hauptinhalt

Brandenburg: Sexualtäter kommt frei – und muss Auflagen erfüllen

Uwe K. darf sich keinen Orten nähern, wo er Kinder treffen könnte Auch muss er eine Therapie machen. Die Polizei wird ihn im Auge behalten

Potsdam, Brandenburg/Havel - Am morgigen Dienstag wird der Sexualstraftäter Uwe K. den Polizeigewahrsam in Brandenburg/Havel verlassen. Als freier Mann – so, wie er bereits am 25. Januar das Gefängnis der Stadt verlassen hatte. K. hatte seit 1996 im Gefängnis gesessen, weil er zwischen 1992 und ’95 neun Mädchen in Falkensee gequält und vergewaltigt hat. Für Verbrechen, wie sie K. wieder begehen könnte. Das hatten zwei Gutachter bestätigt. Zur Gefahrenabwehr hatte die Polizei von Brandenburg/Havel den Mann wie berichtet deshalb am vergangenen Freitag wieder festgesetzt. Doch dies ist nur für maximal vier Tage möglich. Diese Frist läuft am Dienstag ab.

Immerhin: Tun und lassen, was er will, kann Uwe K. nicht. Das Landgericht Potsdam hat „Führungsaufsicht“ angeordnet. K. wird einem Bewährungshelfer unterstellt. Er muss eine Therapie machen – und er darf sich nicht an Orten aufhalten, an denen er Kinder oder Jugendliche treffen könnte, etwa Spielplätze, Schulhöfe, Schwimmbäder. Die Polizei soll die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren.

Das eigentliche Problem aber ist damit noch nicht behoben. Hätte K. seine Verbrechen zu anderer Zeit oder an anderem Ort begangen, hätte man ihn auch nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis halten können. Doch aufgrund einer Gesetzeslücke ist diese „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ in seinem Fall nicht möglich. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nannte es „nicht hinnehmbar“, dass das Bundesjustizministerium diese „seit langem bekannte Gesetzeslücke immer noch nicht geschlossen hat“. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aber will nun offenbar tätig werden. Justizangaben zufolge könnte eine Regelung möglicherweise bis Ostern beschlossen werden.

Einer Antwort aber harrt auch noch die Frage, warum Uwe K. entlassen wurde, ohne dass die Justizbehörden oder die Polizei davon rechtzeitig unterrichtet wurden. Justizministerin Beate Blechinger (CDU) räumte gestern eine „Übermittlungspanne“ ein: Die Staatsanwaltschaft Potsdam habe die Information nicht weitergeleitet. Künftig solle in Brandenburg die Polizei rechtzeitig informiert werden, wenn Sexualtäter aus der Haft entlassen werden, kündigte Blechinger an.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false