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Brandenburg: Sie hatten sie nicht auf der Liste

Die Regelungen sind in den Ländern unterschiedlich. Teilweise werden die Richter von den Justizministern berufen.

Die Regelungen sind in den Ländern unterschiedlich. Teilweise werden die Richter von den Justizministern berufen. In Brandenburg ist ein Richterwahlausschuss unter Vorsitz des Ministers zuständig. Doch die drei dort vertretenen Richter sind seit 1993 nicht ordnungsgemäß gewählt worden.

WAS DAS GESETZ SAGT

Laut Richtergesetz muss zur Wahl der Richter im Richterwahlausschuss zunächst eine Vorschlagslisten aufgestellt werden. Von dieser wählen die Richter des Landes dann „nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unmittelbar und geheim“ ihre Vertreter. Doch solche Vorschlagslisten wurden nie erstellt.

WAS JETZT GESCHIEHT

Richstein will den Rechtsfehler schnell beheben. In den nächsten Wochen wird eine neue Verordnung über Vorschläge für den Richterwahlausschuss beschlossen. Den nicht korrekt gewählten Richterwahlausschuss will Richstein nicht mehr einberufen. Ein neuer wird turnusmäßig nach der Landtagswahl gewählt.

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