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Brandenburg: Späteres Opfer warnte vor Todesschützen

Der Streit, bei dem am Donnerstagabend ein 50-Jähriger erschossen wurde, hat eine längere Vorgeschichte. Die Polizei bestätigte, dass der Mann den späteren Todesschützen bereits vor Wochen angezeigt hatte.

Der Streit, bei dem am Donnerstagabend ein 50-Jähriger erschossen wurde, hat eine längere Vorgeschichte. Die Polizei bestätigte, dass der Mann den späteren Todesschützen bereits vor Wochen angezeigt hatte. Am 5. April soll das spätere Opfer auf einem Polizeiabschnitt vorgesprochen haben. Dabei habe er den späteren Schützen als „psychisch krank“ und gefährlich bezeichnet. Auch habe er darauf hingewiesen, dass der 45 Jahre alte Mann eine Schusswaffe besitze. Die besaß dieser legal – er ist Sportschütze. Ob die Anzeige zu der „gebotenen Schlussfolgerung“ bei der Gefahrenabwehr geführt habe, prüfe das Landeskriminalamt, sagte ein Polizeisprecher gestern. Zu der Schießerei kam es am Donnerstag in der Hutten-, Ecke Berlichingenstraße. Der Schütze ist offenbar der Schwager des 50-Jährigen, er streckte sein Opfer mit mehreren Schüssen nieder.

Schon wiederholt kam es bei legalem Schusswaffenbesitz zu Gewaltverbrechen. So hatte der Mann, der 2003 in Kreuzberg drei Menschen niederschoss, seine Waffe ganz legal. Nach einer Familientragödie 2003 in Zehlendorf fand die Polizei in der Wohnung eines Sportschützen ein ganzes Waffenarsenal. Auch der Mann, der vor kurzem in Waßmannsdorf einen Polizisten schwer verletzte, besaß seine Waffe als Sportschütze legal. wvb.

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