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Stalking: Leiser Terror

1000 Stalking-Fälle sind in Berlin zur Anzeige gekommen. Seit einem Jahr ist das Gesetz gegen das Nachstellen in Kraft. Den Tätern drohen bis zu drei Jahre Haft.

Jeden Tag stand ein frisch gelieferter Strauß Rosen vor der Tür. Für Ines M. (Name geändert) war das der Beginn eines langen Martyriums. Die Blumen stammten nicht von ihrem Liebhaber, sondern von ihrem Ex-Freund. Auf die Rosen folgten bald massenweise bitterböse Kurznachrichten auf dem Handy, nächtlicher Telefonterror bis hin zu Gewaltdrohungen per Internet. Ständig fühlte sich Ines M. von dem Mann verfolgt, hatte Angst, dass er ihr auflauert. „Stalking“, was aus dem Englischen kommt und so viel wie „heranpirschen“ oder „anschleichen“ bedeutet, wird diese Art von Bedrohung genannt.

Seit genau einem Jahr ist dieses „Nachstellen“ nun Straftatbestand. Nach langer Diskussion trat das „Anti-Stalking-Gesetz“ unter Paragraf 238 („Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“) in Kraft. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), die einen Entwurf für das Gesetz bereits im Frühjahr 2005 vorgestellt hatte, will mit dem Anti-Stalking-Gesetz vor allem die Opfer besser schützen.

In Berlin sind im vergangenen Jahr insgesamt 1048 Ermittlungsverfahren in Sachen „Stalking“ bei der Justiz eingegangen. 110 Anklagen hat es bislang gegeben. Zahlen über verurteilte Stalker liegen der Justizverwaltung nicht vor. 200 Verfahren sind noch offen. In 80 Prozent der Fälle sind die Täter Männer. Mit bis zu drei Jahren Haft kann der Psychoterror bestraft werden.

Kein Kavaliersdelikt

„Der Verlust der eigenen Privatsphäre, verbunden mit der ständigen Angst vor Übergriffen, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und muss auch entsprechend verfolgt werden“, sagt Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). Bevor das Gesetz in Kraft trat, konnte die Staatsanwaltschaft lediglich im Rahmen von Straftaten wie Beleidigung oder Bedrohung ermitteln.

Als „hilfreich“ empfinden auch die Mitarbeiterinnen der „BIG-Hotline“ das Anti-Stalking-Gesetz. Die Beratungsstelle kümmert sich um Frauen, die Opfer von Gewalt wurden. „Das Phänomen, dass Frauen auf diese Art belästigt werden, kennen wir schon lange. Ein solches Gesetz bietet den Frauen jedoch mehr Handlungsmöglichkeiten“, sagt „BIG“- Leiterin Irma Leisle. Denn dadurch würden diese Art von Bedrohungen „greifbarer“ für die Frauen. Da das „Stalking“ als Begriff in die Öffentlichkeit geraten sei, würden die Opfer mit ihren Ängsten auch bei den Behörden viel ernster genommen. So beispielsweise bei der Polizei. Denn eng verbunden mit dem Thema „Häusliche Gewalt“ wird seit einigen Jahren auch das „Stalking“ an der Polizeischule behandelt. In jeder Polizeidirektion gibt es seit einigen Jahren Opferschutzbeauftragte, die sich auch um Stalking kümmern. Aber eine systematische Erfassung und Bearbeitung des Delikts gibt es bisher nur in Bremen, wo alle Stalking-Anzeigen sofort an eine bestimmte Dienststelle weitergeleitet werden müssen.

Die BIG-Mitarbeiterinnen raten den Opfern, die Beleidigungen und Bedrohungen zu dokumentieren, Beweise zu sammeln, sich Zeugen zu suchen „und auf jeden Fall eine Anzeige zu erstatten“, sagt Leisle. Doch das sei oft gar nicht so einfach. Häufig machten die Täter die Frauen in ihrem Umfeld oder beim Arbeitgeber schlecht. Viele Frauen schämten sich und scheuten davor zurück, zur Polizei zu gehen.

Ines M. ist wegen des Terrors ihres Ex-Freundes sogar umgezogen, hat sich neue Handy- und Telefonnummern besorgt. Auch sie hatte bis dahin noch nicht den Mut aufgebracht, ihren Ex-Freund bei der Polizei anzuzeigen – aus Angst, dass er dann völlig durchdreht. Nun hat sie seit einiger Zeit Ruhe vor ihm. Zumindest, was die offensichtlichen Belästigungen angeht. Doch nachts schleicht er sich weiterhin zu ihr – in ihren Albträumen.

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