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Strafvollzug: Weihnachtsamnestie in Brandenburger Gefängnissen

Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes können in Brandenburg wieder zahlreiche Strafgefangene mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen.

Potsdam - Bereits seit Mittwoch könnten Straftäter mit einer regulären Haftzeit bis zum 8. Januar 2007 ihre vorzeitige Entlassung beantragen, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Thomas Melzer. Voraussetzung für eine Amnestie ist, dass es während der Haft keine Beanstandungen bei dem jeweiligen Strafgefangenen gab. Außerdem müssen Unterkunft und Lebensunterhalt nach der Entlassung gesichert sein. Von der Amnestie ausgeschlossen sind Verurteilte, deren Strafzeit mindestens zwei Jahre und bei Sexualstraftaten mindestens ein Jahr beträgt.

Amnestie als Vertrauensvorschuss

Melzer betonte, die erzieherische Wirkung einer Haftstrafe werde durch ihre Verkürzung um zwei oder drei Wochen nicht geringer. Die Amnestie vor einem christlichen Fest setze ein Zeichen, dass staatliche Autorität nicht seelenlos sei. Gefangenen und deren Familien werde so die Möglichkeit gegeben, das Weihnachtsfest gemeinsam vorzubereiten und zu feiern. Mit der Amnestie sei die Hoffnung verbunden, dass die Verurteilten das als Vertrauensvorschuss begreifen und diesen dann auch zurückzahlen.

Wie viele Gefangene vorzeitig entlassen werden, ist wegen des bis 8. Januar reichenden Amnestiezeitraums und der dezentralen Bearbeitung der Anträge durch die Vollstreckungsbehörden wie Staatsanwaltschaften und Gerichte noch offen. Im Vorjahr sind aufgrund der Weihnachtsamnestie insgesamt 78 Gefangene vorzeitig aus brandenburgischen Gefängnissen entlassen worden.

In den märkischen Gefängnissen saßen Mitte November 2139 Verurteilte. Melzer wies darauf hin, dass nur in Bayern und Sachsen keine Weihnachtsamnestie gewährt werde. (tso/ddp)

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