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Brandenburg: Strausberg: Rückübertragung von Grundstücken

Die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen haben in den vergangenen zehn Jahren zu 2,3 Millionen Restitutions-Anträgen die Erstentscheidungen getroffen. In 15 Prozent der Fälle wurde Berufung eingelegt.

Die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen haben in den vergangenen zehn Jahren zu 2,3 Millionen Restitutions-Anträgen die Erstentscheidungen getroffen. In 15 Prozent der Fälle wurde Berufung eingelegt. 70 Prozent der Ansprüche gingen im Jahr 1991 ein, als sich die Ämter im Aufbau befanden und die Mitarbeiter noch geschult werden mussten. Auch der Andrang von Investoren war anfangs besonders groß. Alteigentümer kritisieren, dass insgesamt nur 22 Prozent der Grundstücke rückübertragen wurden, was eine Umkehrung des Prinzips "Rückgabe vor Entschädigung" darstelle. Politiker argumentieren, dass es bei der Wiedergutmachung von Vermögensverlusten stets auch um einen sozialverträglichen Interessenausgleich zwischen Alteigentümern und heutigen Nutzern ging. So wurden viele Rückübertragungen abgelehnt, weil die neuen Besitzer nachweisen konnten, dass sie das Eigentum redlich erworben hatten.

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