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Brandenburg: Streit im Kabinett um Bräutigam-Vorstoß

Weitgehende Rechte für Anti-Diskriminierungs-Kommission?VON MICHAEL MARA POTSDAM.

Weitgehende Rechte für Anti-Diskriminierungs-Kommission?VON MICHAEL MARA POTSDAM.In der Landesregierung bahnt sich ein handfester Streit um die von Justizminister Hans Otto Bräutigam initiierte Bildung einer Antidiskriminierungskommission an.Das wie eine Geheimsache behandelte Gesetz, das bisher nur den Ministern in einem persönlichen Exemplar zur Verfügung steht, wird heute erstmals im Kabinett behandelt.Aus der dem Tagesspiegel vorliegenden 30seitigen Kabinettsvorlage geht hervor, daß die Kommission begrenzte hoheitliche Befugnisse erhalten soll.Sie kann Schlichtungsverhandlungen einleiten, Wiedergutmachungsvorschläge unterbreiten und Vergleiche abschließen.Personen, die diskriminierender Verhaltensweisen beschuldigt werden, müssen zu den Verfahren erscheinen.Ob das brisante Gesetz, das in der Bundesrepublik ein Novum darstellt, im Kabinett eine Mehrheit finden wird, ist derzeit offen.Sozialministerin Regine Hildebrandt sprach sich am Montag klar dagegen aus.Ihr Argument: Die Rechte von Minderheiten seien in der Landesverfassung und in anderen Gesetzen hinreichend geregelt.Außerdem weisen Kritiker in der Regierung darauf hin, daß Bundesrecht tangiert werde und der Nutzen möglicherweise in keinem Verhältnis zum Aufwand stehe.In der ausführlichen Begründung des Gesetzentwurfs wird nicht bestritten, daß das Land nur "eingeschränkte Gesetzgebungskompetenzen" besitze.Ein umfassendes Diskriminierungsgebot könne nur der Bund regeln.Doch wird auf ein Gutachten verwiesen, demzufolge die Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen in Gemeinden und im Land möglich sei.Laut Entwurf soll die Landeskommission als Beitrag zur Überwindung diskriminierender Verhaltensweisen gegen Ausländer, Behinderte, Homosexuelle und andere Minderheiten gebildet werden.Sie habe die Aufgaben, Berichte und Beschwerden über diskriminierende Verhaltensweisen auszuwerten und zu dokumentieren; auf die Streitschlichtung bei einzelnen Diskriminierungsfällen hinzuwirken und Wiedergutmachungsvorschläge zu unterbreiten; zu diskriminierender Berichterstattung in den Medien Stellung zu nehmen; allgemeine Erscheinungsweisen und Ursachen von Diskriminierungen zu untersuchen; die Öffentlichkeit über die nachteiligen Auswirkungen diskriminierenden Verhaltens für das friedliche Zusammenleben zu unterrichten und Empfehlungen zur Überwindung dieser Verhaltensweisen zu geben.Sie soll im wesentlichen unterhalb der strafrechtlichen Grenze arbeiten.Der Entwurf sieht auch Korrekturen an Landesgesetzen vor: So soll das Pressegesetz dahingehend geändert werden, daß Medien verpflichtet werden, Stellungnahmen der Kommission zu diskriminierenden Texten abzudrucken.Die neun Mitglieder der Kommission sollen vom Landtag in geheimer Abstimmung für fünf Jahre gewählt werden und ehrenamtlich arbeiten, mindestens jeder Dritte soll die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein.Die Kommission soll dem Landtag einmal jährlich einen Bericht vorlegen und die erfaßten Fälle dokumentieren.Jeder kann sich mit Hinweisen auf diskriminierendes Verhalten an die Kommission wenden: Sie ermittelt von Amts wegen und kann Beweise erheben.Bleiben verdächtigte Personen der Schlichtungsverhandlung fern, kann der Vorsitzende ein Ordnungsgeld bis zu 500 Mark festlegen.Die Verfahrenskosten trägt das Land.

MICHAEL MARA

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